Schlachthof Buckl wird abgewickelt – Strafbefehle nach Tierquälerei verhängt

ANINOVA hatte im Frühjahr 2025 umfangreiches Bildmaterial aus dem Schlachthof veröffentlicht. Die Aufnahmen zeigten massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, darunter das Würgen, Schlagen und Töten von Hühnern bei vollem Bewusstsein. Das Bildmaterial war ANINOVA zugespielt worden und wurde anschließend vollständig ausgewertet. Dabei wurden 728 Übergriffe dokumentiert, von denen über 530 als Straftaten eingestuft wurden.
In dem Schlachthof wurden bis zu 100.000 Hühner pro Tag getötet – hochgerechnet mehrere Millionen Tiere pro Jahr. Es handelte sich überwiegend um sogenannte Althennen, deren Fleisch anschließend bundesweit als\“Luna\“-Suppenhühner in Supermärkten verkauft wurde.
Unmittelbar nach der Veröffentlichung schloss die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) den Betrieb. Die Staatsanwaltschaft Ansbach leitete daraufhin Ermittlungen ein. Inzwischen wurden gegen Mitarbeitende des Schlachthofs sieben Strafbefehle erlassen, mit Geldstrafen zwischen 30 und 180 Tagessätzen. Zwei der Strafbefehle liegen über 91 Tagessätzen und führen damit zur Vorstrafe; einer davon ist bereits rechtskräftig. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich um Beschäftigte, die unmittelbar mit dem Schlachtvorgang befasst waren und anhand des Videomaterials identifiziert werden konnten. Weitere Verfahren wurden als Ordnungswidrigkeiten an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben. Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Betriebs dauern weiterhin an.
Nach der behördlichen Schließung gab es wiederholt Versuche, den Schlachthof wirtschaftlich zu erhalten. Im Oktober 2025 scheiterten Gespräche über eine finanzielle Unterstützung oder Bürgschaften durch die bayerische Landesregierung. Auch eine mögliche Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg, über die im Dezember 2025 verhandelt wurde, kam nicht zustande. Da keine weiteren Investoren, Käufer oder Übernahmeoptionen in Aussicht standen, fiel schließlich die Entscheidung, den Betrieb vollständig zu liquidieren.
\“Die nun laufende Abwicklung des Schlachthofs ist die direkte Folge unserer Veröffentlichung und der anschließenden Ermittlungen\“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.\“Der Fall Buckl zeigt exemplarisch, dass Tierquälerei in industriellen Schlachtbetrieben kein Ausnahmefall ist, sondern systembedingt entsteht.\“
ANINOVA appelliert an Politik und Gesellschaft, aus diesem Fall die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, und empfiehlt allen Menschen, die Ausbeutung von Tieren nicht länger zu unterstützen, einen konsequent pflanzlichen Lebensstil.
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