Sanktionslisten-Check: Drei Prüfschritte für weniger Risiko

Risiken stoppen, bevor sie entstehen
Sanktionslistenprüfungist für viele kleine und mittlere Unternehmen noch immer ein unbequemes Thema. Sie gilt als komplex, rechtlich aufgeladen und schwer in den Alltag zu integrieren. Dabei betrifft sie längst nicht nur Exporte oder internationale Konzerne. Entscheidend ist, ob ein Unternehmen wirtschaftliche Ressourcen bereitstellt. Das kann auch im Einkauf, in der IT, in der Produktion oder bei Dienstleistungen der Fall sein.
Die EU veröffentlicht eine konsolidierte Liste von Personen, Gruppen und Organisationen, die finanziellen Sanktionen unterliegen. Diese Liste ist für alle Wirtschaftsbeteiligten relevant, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Auch deutsche Behörden machen deutlich, dass Unternehmen geeignete Prüfprozesse einrichten müssen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verweist ausdrücklich auf die Recherchepflicht bei personenbezogenen Finanzsanktionen.
Wo KMU im Alltag ins Risiko laufen
In der Praxis entstehen Verstöße selten aus Vorsatz. Häufig fehlen klare Prozesspunkte. Neue Geschäftspartner werden ungeprüft im System angelegt. Vor Auftragsfreigaben erfolgt keine erneute Prüfung, obwohl sich Sanktionslisten ändern können. Zahlungen werden ausgelöst, ohne dass Finance einen schnellen Check im Ablauf hat. Kommt es zu einem Treffer, fehlt oft der dokumentierte Nachweis.
Dabei verlangt das Außenwirtschaftsrecht keinen Perfektionismus, sondern einen nachvollziehbaren und belegbaren Prozess.
Drei Prüfschritte, die sich in KMU bewährt haben
Ein pragmatischer Ansatz besteht darin,Sanktionslistenprüfungan drei festen Stellen im Prozess zu verankern.
Der erste Prüfschritt liegt beim Erstkontakt. Neue Kunden, Lieferanten oder Dienstleister werden geprüft, bevor sie weiterverarbeitet werden. So gelangen problematische Datensätze gar nicht erst in den Bestand.
Der zweite Prüfschritt erfolgt vor Auftrag oder Freigabe. Da Sanktionslisten regelmäßig aktualisiert werden, schützt eine erneute Prüfung kurz vor der Entscheidung Einkauf, IT und Produktion vor unerwarteten Risiken.
Der dritte Prüfschritt liegt vor der Auszahlung. Bevor Geld fließt, wird erneut geprüft und die Entscheidung dokumentiert. Dieser Schritt ist besonders relevant für Finance und reduziert Haftungsrisiken.
Die Deutsche Bundesbank weist in ihren Merkblättern darauf hin, dass Unterlagen zu geplanten Geschäften systematisch auf sanktionsrelevante Hinweise geprüft werden sollen.
Technik als Unterstützung, nicht als Hürde
Damit diese Prüfschritte im Alltag funktionieren, müssen sie dort stattfinden, wo gearbeitet wird. Automatisierte Prüfungen direkt aus bestehenden Systemen vermeiden Medienbrüche. Klare Regeln für Trefferklärung und eine saubere Protokollierung sorgen dafür, dass Prüfungen nachvollziehbarbleiben.
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Was bedeutet das jetzt für mein Unternehmen?
Sanktionslistenprüfung muss kein Großprojekt sein. Drei klar definierte Prüfschritte, fest im Prozess verankert und sauber dokumentiert, reichen aus, um Risiken deutlich zu senken. KMU schaffen damit Sicherheit, ohne ihre Abläufe unnötig zu verkomplizieren.
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FAQ PYTHIA
Ist eine Sanktionslistenprüfung für unser Unternehmen verpflichtend?
Ja. Sobald Dein Unternehmen wirtschaftliche Ressourcen bereitstellt, besteht eine Prüfpflicht. Die Verpflichtung gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Branche oder Exporttätigkeit.
Welche Geschäftsprozesse müssen geprüft werden?
Alle Prozesse mit Geschäftspartnerkontakt. Dazu zählen Anlage neuer Kunden und Lieferanten, Auftragsfreigaben sowie Auszahlungen. Eine Beschränkung auf einzelne Abteilungen ist nicht ausreichend.
Zu welchen Zeitpunkten muss geprüft werden?
Beim Erstkontakt, vor jeder relevanten Freigabe und vor jeder Auszahlung. Zusätzlich ist eine regelmäßige Bestandsprüfung erforderlich, da sich Sanktionslisten laufend ändern.
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