Sachkundelehrgang zur/zum Rentenberater*in startet im Februar 2026

Der Lehrgang wird in Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e. V. durchgeführt und vermittelt die theoretische Sachkunde gemäß § 4 Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV), die eine wesentliche Voraussetzung für eine spätere Registrierung als Rentenberater*in darstellt.
Rechtlicher Rahmen und Tätigkeitsfelder
Die Tätigkeit von Rentenberater*innen ist seit dem 1. Juli 2008 im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt. Rentenberater*innen erbringen eigenständige Rechtsdienstleistungen und beraten unter anderem zu Fragestellungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, der berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung, des sozialen Entschädigungsrechts sowie des Schwerbehinderten- und sonstigen Sozialversicherungsrechts mit Rentenbezug.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Sachkundelehrgangs wird die erforderliche theoretische Sachkunde gemäß RDV nachgewiesen. Diese bildet gemeinsam mit der praktischen Sachkunde die Grundlage für die spätere berufliche Tätigkeit.
Berufsbegleitendes Online-Format
Dieser Sachkundelehrgang ist als berufsbegleitende Online-Weiterbildung konzipiert und richtet sich an Personen, die ihre Qualifikation mit beruflichen oder privaten Verpflichtungen vereinbaren müssen. Die Inhalte werden in acht Online-Präsenzphasen über einen Zeitraum von acht Monaten vermittelt. Insgesamt umfasst der Lehrgang 21 Lehrgangstage.
Ergänzt wird das Online-Format durch eine zweitägige Präsenzprüfungsphase in Berlin. Das Konzept ermöglicht ortsunabhängiges Lernen, einen fachlichen Austausch mit Referent*innen und Teilnehmenden sowie eine direkte Übertragbarkeit der Inhalte in den beruflichen Alltag.
Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen
Der Sachkundelehrgang richtet sich sowohl an Fachkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung als auch an Quereinsteiger*innen, die sich im Bereich Sozial- und Rentenrecht spezialisieren möchten. Es gibt keine besonderen Voraussetzungen. Teilnehmer*innen mit geringen oder ohne Vorkenntnisse des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung mu?ssenmit einem erhöhten Lernaufkommen rechnen. Voraussetzung für die spätere Registrierung ist der Nachweis praktischer Sachkunde, beispielsweise durch entsprechende berufliche Tätigkeiten. Die theoretische Sachkunde wird im Rahmen des Lehrgangs vermittelt.
Inhalte des Sachkundelehrgangs
Die Lehrgangsinhalte orientieren sich an den Vorgaben der Rechtsdienstleistungsverordnung und umfassen unter anderem:
Rentenberatung zur gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
Beratung zur berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung
Soziales Entschädigungsrecht
Übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Rentenbezug
Abschluss und berufliche Perspektiven
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein qualifiziertes Zeugnis gemäß § 4 Abs. 5 RDV als Nachweis der theoretischen Sachkunde. Dieses stellt eine zentrale Voraussetzung für eine mögliche Registrierung als Rentenberater*in dar.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der zunehmenden Komplexität sozialrechtlicher Fragestellungen wächst die Nachfrage nach spezialisierter Beratung. Absolvent*innen des Lehrgangs können unter anderem eine selbstständige Tätigkeit als Rentenberater*in aufnehmen, Beratungsaufgaben in Unternehmen oder sozialen Einrichtungen übernehmen oder bestehende Tätigkeiten – etwa im Bereich der betrieblichen Altersversorgung – fachlich erweitern.
Der nächste Sachkundelehrgang zur/zum Rentenberater*in beginnt am 18. Februar 2026 und endet mit den Abschlussprüfungen am 9. und 10. Oktober 2026 in Berlin. Veranstalter ist die MAH Management Advisory Heidelberg GmbH, Organisationspartner ist die Wbildung Akademie GmbH.
Categories: Allgemein
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