Raubkunst:\“Weimer soll Moral beweisen\“/ Opfer-Anwalt kritisiert\“leere Versprechungen\“/ Bund ist größter Raubkunst-Besitzer
Obwohl schätzungsweise noch mehr als 600.000 von den Nazis geraubte Kunstwerke in öffentlichen Museen, Kellern und Archiven oder Privatsammlungen ihren rechtmäßigen Eigentümern vorenthalten werden, bleibt die Politik bislang tatsächliche Ergebnisse in der Rückgabe schuldig. Die jüngsteAnkündigung von Kultur-Staatsminister Wolfram Weimer, noch in dieser Legislaturperiode ein Restitutionsgesetz verabschieden zu wollen, stößt bei den Nachfahren jüdischer NS-Opfer auf erhebliche Zweifel. Opfer-Anwalt Markus Stötzel aus Marburg spricht von\“leeren Versprechungen\“.
\“So notwendig ein Restitutionsgesetz wäre, so wenig glaubwürdig ist die derzeitige Ankündigung von Staatsminister Weimer. Wenn es tatsächlich einen parteiübergreifenden Konsens für die Rückgabe von NS-Raubkunst gäbe, hätten wir das Gesetz längst. Tatsächlich verschleppen Bund, Länder und Museen mit fadenscheinigen Ausflüchten genau dieses Gesetz seit mehr als zwei Jahrzehnten. Schon die letzte Bundesregierung hat ein solches Gesetz nicht auf den Weg gebracht und sich stattdessen hinter der Fehkonstruktion eines Schiedsgerichts versteckt.\“
Stötzel, der unter anderem die Nachfahren des jüdischen Kunstsammlers Alfred Flechtheim und die Erben des jüdischen Welfenschatz-Konsortiums vertritt, verweist auf die 1998 beschlossenen\“Washington Principles\“, einen internationalen Vertrag, der den Umgang mit NS-Raubgut regelt.
\“Deutschland erfüllt trotz vieler Sonntagsreden den Geist dieses Abkommens bis zum heutigen Tage nicht. Weimers Äußerungen passen zu dieser über Jahrzehnte währenden Hinhalte-Taktik von Museen und Bundesländern. Das Muster ist in den allermeisten Fällen gleich: Man bezweifelt und bestreitet erst einmal alle Ansprüche, behauptet dann, noch viel mehr forschen zu müssen und hat dafür dann aber keine Zeit und kein Geld. Der jüngste Raubkunst-Skandal in Bayern, bei dem das Wissen über hunderte von Werken vor Opfern und der Öffentlichkeit geheim gehalten wurde, macht diese Verweigerungshaltung offenkundig. Aus der Opfergeneration erlebt fast niemand mehr Gerechtigkeit und das Trauma wird in die kommenden Generationen weitergereicht.\“
Auch einen klaren Kurs sieht Opfer-Anwalt Stötzel in Weimers Äußerungen nicht.
\“Einerseits lobt sich Weimer selbst für das neu geschaffene Schiedsgericht, das aus Sicht jüdischer Anspruchsteller mit zahlreichen Mängeln behaftet ist. Andererseits untergräbt er mit seiner Ankündigung des Restitutionsgesetzes gleich zum Start die Autorität des Schiedsgerichts und weckt bei zahlreichen Anspruchstellern falsche Hoffnungen, die abermals in Enttäuschung und Verbitterung umschlagen werden. Denn wer beim Schiedsgericht scheitern würde, der hätte auf alle anderen Rechtsmittel verzichtet und für die Zukunft keinerlei Chance mehr auf Rückgabe des geraubten Eigentums.\“
Wiedersprüche sieht Anwalt Stötzel zudem auch beim der Eigenverantwortung des Bundes.
\“Wenn Herr Weimer, wie er sagt `Moral beweisen` will, dann darf er gerne vor seiner eigenen Türe kehren. Der Bund selbst ist der größte Raubkunst-Besitzer in Deutschland. Die Aufklärung und Rückgabe durch Bundeseinrichtungen ist erbärmlich gering, ein Dialog mit vielen Anspruchstellern wird vermieden, Transparenz gibt es nicht. Vor diesem Hintergrund muss man Weimer vollmundige Ankündigung als leere Versprechungen werten.\“
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Andreas Scheuermann
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