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Pflegeneuordnungsgesetz ab 2027: Entlastung oder Rückschritt für die häusliche Pflege?

 

Fachbeitrag und Kommentar _Ein Beitrag von Luis Kuhn, Pflegeberater und Inhaber von LuiCare – Ihr Pflegeprofi_

Hinweis: Dieser Beitrag verbindet Informationen aus dem aktuellen Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) mit persönlichen Einschätzungen aus der pflegerischen Praxis. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bis zur endgültigen Verabschiedung durch den Bundestag können sich einzelne Regelungen noch ändern.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Referentenentwurf für das neue Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgestellt. Nach Angaben des Ministeriums soll die Reform zu einer Entbürokratisierung und einer besseren Steuerung pflegerischer Leistungen führen.

Gleichzeitig sorgen die geplantenÄnderungen bereits jetzt für intensive Diskussionen. Verbände, Pflegekräfte, Anbieter und pflegende Angehörige befürchten erhebliche Auswirkungen auf die ambulante Versorgung und die Unterstützung im häuslichen Umfeld.

Die möglichen Folgen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Wegfall des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1

Nach dem aktuellen Entwurf soll der Entlastungsbetrag von derzeit 131 Euro monatlich für Menschen mit Pflegegrad 1 vollständig entfallen.

Für viele Betroffene finanziert dieser Betrag bislang wichtige Hilfen im Alltag – beispielsweise Unterstützung im Haushalt, Begleitung bei Einkäufen oder soziale Betreuung. Sollte die Regelung umgesetzt werden, müssten zahlreiche Menschen diese Leistungen künftig selbst bezahlen oder ganz darauf verzichten.

Gerade alleinlebendeältere Menschen könnten hiervon besonders betroffen sein.

Veränderungen bei der Verhinderungspflege

Auch die bisherige Verhinderungspflege soll grundlegend verändert werden. Kritiker befürchten, dass damit eines der flexibelsten Instrumente zur Entlastung pflegender Angehöriger verloren gehen könnte.

Viele Familien nutzen diese Leistungen, um kurzfristig Unterstützung zu organisieren, wichtige Termine wahrzunehmen oder sich zeitweise von der Pflege zu erholen.

Das neue Sozialraumbudget

Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 soll das bisherige System des Entlastungsbetrags durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt werden.

Nach aktuellem Stand sollen nicht genutzte Beträge künftig nicht mehr angespart werden können. Nicht verwendete Mittel würden am Monatsende verfallen. Für viele Familien könnte dies zusätzlichen organisatorischen Aufwand bedeuten.

Die möglichen Folgen für professionelle Betreuungs- und Entlastungsdienste

Wirtschaftliche Herausforderungen für kleine Anbieter

Viele anerkannte Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag betreuen einen erheblichen Anteil von Menschen mit Pflegegrad 1. Sollte der Entlastungsbetrag tatsächlich wegfallen, könnten zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen wirtschaftlich unter Druck geraten.

Gerade regionale Anbieter, die wohnortnahe Hilfe leisten, müssten ihre Angebote möglicherweise grundlegend neu ausrichten.

Geplante Trennung von Versorgungsstrukturen

Der Referentenentwurf sieht außerdem Veränderungen bei den Zulassungs- und Anerkennungsformen vor. Nach Einschätzung verschiedener Verbände könnte dies dazu führen, dass bestehende Mischmodelle aus Betreuung, Beratung und Pflege künftig erschwert werden.

Kritiker warnen davor, dass bewährte Versorgungsstrukturen und etablierte Angebote dadurch geschwächt werden könnten.

Meine persönliche Einschätzung aus der Praxis

Als examinierte Pflegefachkraft und Inhaber von LuiCare begleite ich täglich pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Dabei erlebe ich immer wieder, wie wichtig niedrigschwellige Unterstützungsangebote im Alltag sind.

Viele Angehörige kümmern sich neben Beruf und Familie um ihre Eltern oder Partner. Oft reicht schon eine kleine Entlastung im Haushalt oder bei der Betreuung, um die häusliche Pflege weiterhin möglich zu machen.

Deshalb beobachte ich die geplantenÄnderungen mit großer Sorge.

Besonders der mögliche Wegfall des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1 und die Veränderungen bei der Verhinderungspflege werfen aus meiner Sicht viele Fragen auf. Zahlreiche Probleme, die heute diskutiert werden, sind keineswegs neu. Pflegekräfte, Angehörige und Betroffene weisen seit Jahren auf bürokratische Hürden und fehlende Unterstützung hin.

Pflege findet nicht in Gesetzestexten statt, sondern in den Wohnungen und Familien der Menschen. Jede Reform sollte deshalb vor allem ein Ziel haben: die häusliche Versorgung zu stärken und diejenigen zu entlasten, die diese Aufgabe täglich übernehmen.

Welche Regelungen am Ende tatsächlich beschlossen werden, ist derzeit noch offen. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene, Angehörige und Fachkräfte ihre Perspektiven in die politische Diskussion einbringen.

Jetzt aktiv werden

Das Gesetzgebungsverfahren läuft derzeit noch. Der Referentenentwurf ist bislang nicht endgültig beschlossen. Wer seine Meinung einbringen möchte, kann dies über verschiedene Initiativen tun.

Für Anbieter, Pflegekräfte und Fachpersonen:

Wenn Sie selbst im Bereich der Alltagsunterstützung, Pflegeberatung oder ambulanten Versorgung tätig sind, können Sie die fachliche Stellungnahme des Bundesverbands unterstützen:https://www.bvua-bundesverband.de/pflegereform/

Für pflegende Angehörige, Betroffene und Familien:

Auch pflegende Angehörige und Pflegebedürftige können ihre Stimme erheben und bestehende Initiativen unterstützen:

Petition:\“Pflegereform ja – aber nicht auf Kosten pflegender Angehöriger\“auf innn.it

Fazit

Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz könnte die ambulante Pflege und die Unterstützung im Alltag grundlegend verändern. Während die Bundesregierung auf eine Entbürokratisierung setzt, befürchten viele Betroffene zusätzliche Belastungen und den Verlust bewährter Hilfsangebote.

Die kommenden Monate werden zeigen, welche Inhalte des Gesetzentwurfs tatsächlich umgesetzt werden. Fest steht jedoch schon heute: Die Zukunft der Pflege betrifft uns alle – Pflegebedürftige, Angehörige, Fachkräfte und Anbieter gleichermaßen.

Posted by on 13. Juli 2026.

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Categories: Allgemein

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