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Patientenverfügung: regelmäßige Updates laut Studie unverzichtbar – Wünsche Schwerkrankerändern sich häufig

 

Auswertung von 25 Studien: Wünsche Kranker verändern sich oft – Ansatz von PatientenverfügungPlus mit Updates und Änderungsmöglichkeit machen Vorsorge praxistauglich

Eine neue Auswertung in _JAMA Network Open_ zeigt: Bei schwer erkrankten Menschen können sich Ziele und Wünsche zur Behandlung am Lebensende im Laufe der Zeit deutlich verändern. PatientenverfügungPlus (www.patientenverfuegungplus.de) sieht deshalb den eigenen Ansatz zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung der Dokumente bestätigt und stellt ihn in den Mittelpunkt – mit Erinnerungen, Online?Änderungsmöglichkeit und Dokumenten?Updates bei Rechtsänderungen.

Die Forscher haben für die Veröffentlichung 25 Studien ausgewertet, in denen schwer erkrankte Erwachsene mehrmals zu ihren Wünschen für die medizinische Versorgung am Lebensende befragt wurden. Insgesamt wurden Daten von 5.711 Patientinnen und Patienten aus sieben Ländern berücksichtigt. Das Ergebnis:In 10 von 25 Studien änderten sich die Ziele oder Behandlungswünsche bei mindestens jeder zweiten Person im Verlauf der Zeit.

Warum ist das wichtig? Weil sich Wünsche nicht nur grundsätzlich ändern können, sondern auch durch die konkrete Situation beeinflusst werden: wie es jemandem gesundheitlich geht, wie belastend eine Phase gerade ist – oder wie die eigene Lage verstanden wird. Die Autoren schreiben außerdem, dass solche Veränderungenoft nicht auffallen, wenn man nur selten nachfragt oder Dokumente lange nicht anschaut. Daher solle Vorausplanung stärker als laufender Prozess verstanden werden – nicht als etwas, das einmal festlegt wird und dann unverändert bleibt.

Auch in Deutschland gilt: EinePatientenverfügungkann jederzeit geändert werden. Entscheidend ist nach der gesetzlichen Grundlage im Ernstfall, dass die Festlegungen zur aktuellen Lebens? und Behandlungssituation passen. Es ist daher unerlässlich, die Patientenverfügung regelmäßig dahingehend zu prüfen, ob sie noch den eigenen Vorstellungen entspricht.

PatientenverfügungPlus setzt genau hier an: Nutzerinnen und Nutzer erhalten Erinnerungen per E?Mail sowohl bei Rechtsänderungen als auch zur regelmäßigen Überprüfung der eigenen Dokumente (etwa alle zwei Jahre). Außerdem werden die Dokumente fortlaufend auf Rechtsänderungen hin überwacht und auf dem aktuellen Stand gehalten. Wenn Anpassungen nötig sind, werden die Nutzerinnen und Nutzer informiert und können ihre Angaben online bestätigen oder aktualisieren.

In der Praxis zeigt sich der durch die Studie bestätigte entscheidende Unterschied zu einmalig erstellten und nicht betreuten Dokumenten. Eine als Ankreuzformular auf Papier erstellte Patientenverfügung ohne begleitenden Aktualisierungsservice läuft Gefahr, dass sie unbemerkt veraltet und im Notfall nicht mehr zu den eigenen Wünschen passt. Das gilt auch für Vorsorgedokumente, die mit einem Anwalt oder Notar erstellt wurden, wenn sie danach nicht regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Im schlimmsten Fall können die Dokumente damit unwirksam werden. Dies kann erheblichen familiären Streit hervorrufen. Ein Erinnerungs? und Update?Service hilft dies zu vermeiden – damit Vorsorge wirkt wenn es darauf ankommt und nicht in der Schublade unbemerkt unbrauchbar wird.

\“Die Studie zeigt: die Wünsche der Menschen im Verlauf einer schweren Erkrankung verändern sich regelmäßig. Deshalb muss der Fokus bei Vorsorgedokumenten auf der regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung liegen. Daher begleiten wir mit unserem Ansatz unsere Nutzerinnen und Nutzer über die Zeitund bewahren sie durch unseren Update-Service davor, ihre Vorsorge aus den Augen zu verlieren\“, sagt Dr. Christian Probst, Geschäftsführer von PatientenverfügungPlus.

Posted by on 27. Februar 2026.

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Categories: Allgemein

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