Papair erhält europäisches Einheitspatent für papierbasierte Luftpolsterfolie

Die Papair GmbH hat für ihre papierbasierte Luftpolsterfolie PapairWrap sowie das dazugehörige Herstellungsverfahren und die speziell entwickelte Produktionstechnologie das europäische Einheitspatent erhalten. Mit der Erteilung sichert sich das Startup Patentschutz in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten – ein entscheidender Schritt für den internationalen Ausbau des Unternehmens.
Einheitspatent stärkt Lizenzmodell
Das europäische Einheitspatent vereinfacht den Patentschutz erheblich: Anstelle von Einzelanmeldungen in verschiedenen Ländern gilt das Schutzrecht nun einheitlich in aktuell 18 Mitgliedsstaaten. Damit entfallen hohe Übersetzungs- und Validierungskosten, zugleich steigt die Rechtssicherheit. FürPapair bedeutet das eine stabile Grundlage, um das geplante Lizenzmodell für internationale Produktionsstätten europaweit voranzutreiben.
Produktion vor Ort – weniger CO?
Ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie ist die Vergabe von Fertigungslizenzen an Unternehmen in internationalen Märkten. Durch lokale Produktion lassen sich Kosten reduzieren, CO?-Emissionen senken und bestehende Wertschöpfungsketten besser nutzen.\“Mit dem europäischen Einheitspatent schließen wir eine entscheidende Lücke im Produktschutz von PapairWrap über Europa. Es gibt uns Sicherheit und Verlässlichkeit gegenüber Partnern und Kunden und schafft die Grundlage, unsere Technologie in Europa lokal zu lizenzieren\“, erklärt Christopher Feist, CEO und Co-Founder von Papair.
Internationaler Patentschutz wächst
Nach Australien, Chile und Japan ist Europa nun die dritte Region, in der Papair seine Innovation erfolgreich schützen lässt. Damit stärkt das Unternehmen seine Position als Vorreiter für nachhaltige Verpackungstechnologien. Ziel bleibt es, Kunststofflösungen durch eine kostenoptimierte und vollständig recycling- und kreislauffähige Alternative zu ersetzen um damit einen Beitrag zur Transformation der Verpackungsbranche zu leisten.
Info zum europäischen Einheitspatent
* Start: 1. Juni 2023
* Teilnehmende Staaten: Derzeit 18 EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande
* Vorteile: Einheitlicher Patentschutz mit nur einem Antrag, geringereÜbersetzungs- und Verwaltungskosten, höhere Rechtssicherheit
* Gerichtsbarkeit: Streitigkeiten werden zentral vor dem Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) verhandelt
Quelle: Europäisches Patentamt; https://www.epo.org/de/applying/european/unitary
Categories: Allgemein
No Responses Yet
You must be logged in to post a comment.