Neue DIN EN 81-76 zur Evakuierung von Menschen mit Behinderung mithilfe von Aufzügen erschienen

Die DIN EN 81-76 regelt erstmals umfassend, wie Aufzüge konstruiert, ausgerüstet und betrieben werden müssen, damit sie im Brandfall gezielt zur Evakuierung von Menschen mit Beeinträchtigungen eingesetzt werden können. Ein Meilenstein und für Planer und Errichter sowie für Betreiber zugleich ein klarer Handlungsauftrag.
Der sicherste Ort im Brand ist der Schacht
Die Grundannahme, ein Aufzugsschacht wirke im Brandfall wie ein Kamin, trifft in der Realität eher selten zu. Reale Brandereignisse zeigen ein anderes Bild: Vorräume sind oft verraucht, die Aufzugskabine selbst bleibt häufig unversehrt. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Bereits die VDI 6017 „Aufzüge – Steuerungen für den Brandfall“ erlaubt unter bestimmten Bedingungen eine verlängerte Nutzung von Aufzügen im Brandfall. Was fehlte, war ein verbindlicher, europäisch harmonisierter Rahmen für den nächsten Schritt: den gezielten Evakuierungsbetrieb.
„Der sicherste Ort im Brand wäre tatsächlich der Aufzugsschacht. Wir haben viele reale Brandereignisse gesehen, bei denen Vorräume komplett verraucht waren, der Aufzug selbst aber nahezu unversehrt blieb“, sagt Thomas Lipphardt, Manager Technischer Regelwerke für Aufzüge undFahrtreppen bei KONE und Mitglied im Deutschen Ausschuss für Aufzugtechnik.
Die DIN EN 81-76 ist nun Stufe C in einem vierstufigen System, das die VDI 6017 beschreibt: Von der einfachen Rückfahrt in eine sichere Haltestelle (Stufe A) über den verlängerten Betrieb bei Brandalarm (Stufe B) bis zum vollwertigen Feuerwehraufzug nach DIN EN 81-72 (Stufe D). Die neue Norm schließt die Lücke dazwischen und definiert, wie derAufzug zum aktiven Rettungsmittel wird.
Was die DIN EN 81-76 konkret fordert
Das Regelwerk unterscheidet zwei Gebäudeklassen. In Klasse A, typischerweise Wohngebäude ohne Feuerwehraufzug, reichen Aufzüge mit 630 kg Tragfähigkeit, kombiniert mit einer Batterienotfahrt. In Klasse B, also größeren und komplexeren Objekten, werden 1.000 kg Tragfähigkeit und eine vollwertige Ersatzstromversorgung gefordert. In beiden Fällen schreibt die Norm eine Deckenluke vor, die Fremdrettung von außen ermöglicht, sowie rauchdichte Vorräume und, wo erforderlich, spezielle Lüftungsanlagen.
Die Botschaft dahinter ist eindeutig: Es genügt nicht, nur die Aufzugstechnik zu betrachten. Der Evakuierungsaufzug ist kein Produkt, das man in ein bestehendes Gebäude einbaut. Er ist ein Systemkonzept, das Architektur, Haustechnik und Brandschutzplanung zusammendenkt.
„Wir haben endlich ein Regelwerk, das Schwarz auf Weiß vorgibt, wie Evakuierungsaufzüge funktionieren müssen. Damit wird nicht nur Planungssicherheit geschaffen, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Inklusion im Brandschutz geleistet“, so Lipphardt.
Drei Betriebsarten für jeden Kontext
Besonders praxisrelevant sind die drei Betriebsarten, die die Norm definiert: den automatischen Evakuierungsbetrieb, den fernunterstützen Betrieb und den fahrerunterstützen Betrieb.
Im automatischen Evakuierungsbetrieb fährt der Aufzug nach Brandalarm eigenständig in die Evakuierungsebene ohne Eingriff von außen, zeiteffizient und intuitiv bedienbar. Das ist nach Einschätzung vieler Experten die praktikabelste Lösung für die meisten Gebäude.
Der fernunterstützte Betrieb ermöglicht die Steuerung durch eine Leitstelle per Audio- und Videoverbindung. Dies eignet sich vor allem für sicherheitskritische Gebäude wie Banken oder Kliniken.
Beim fahrerunterstützten Betrieb schließlich steuert ein geschulter Helfer den Aufzug vor Ort persönlich, eine Lösung, die insbesondere für Pflegeeinrichtungen sinnvoll ist, wo Bewohnerinnen und Bewohner individuelle Begleitung benötigen.
Alle drei Modi lassen sich kombinieren und schaffen so ein flexibles Instrument, das auf unterschiedliche Nutzergruppen und Gebäudetypen zugeschnitten werden kann. So ist es möglich bis zum Eintreffen eines Helfers den Aufzug im automatischen Modus zu belassen, um dann auf den Helferbetrieb umzuschalten.
Frühzeitig planen
Die DIN EN 81-76 schafft erstmals eine klare Grundlage für Ausschreibungen und Brandschutzkonzepte. Wer künftig einen Evakuierungsaufzug plant, kann sich verbindlich auf diese Norm beziehen – und muss das auch. Denn die Anforderungen an Gebäude und Technik sind komplex genug, um frühzeitig in den Planungsprozess einzufließen: idealerweise bereits in den Leistungsphasen 2 oder 3, wenn Grundrisse und Erschließungskonzepte noch veränderbar sind.
„Planung heißt: sehr frühzeitig mit Fachleuten, Brandschutzplanern und der Feuerwehr sprechen. Nur so lassen sich praktikable und wirtschaftliche Lösungen finden, die dem Schutzziel gerecht werden“, betont Lipphardt.
Betreiber bestehender Gebäude sollten zumindest prüfen, ob eine Nachrüstung sinnvoll oder möglicherweise künftig erforderlich sein wird. Denn der gesellschaftliche und rechtliche Druck, Gebäude barrierefrei und im Notfall sicher zu machen, wächst und eine Modernisierung der bestehenden Aufzugtechnik istin vielen Anlagen möglich.
Am Ende profitieren alle: Menschen mit Beeinträchtigungen können ein Gebäude im Brandfall eigenständig verlassen. Die Feuerwehr findet im besten Fall ein bereits geräumtes Gebäude vor. Und Versicherer wie Eigentümer haben weniger Folgeschäden zu befürchten. Der Aufzug wird damit zu dem, was er im Ernstfall sein kann:ein Lebensretter.
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz inBad Homburg und wurde 2013 gegründet.
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