Narrenfreiheit endet am Lenkrad / Karneval, Fasching, Fastnacht: Was kostümierte Autofahrer wissen müssen

Von Clownsschuhen und anderen Stolperfallen
Ein fahrendes Krümelmonster sorgt auf dem Umzug für Lacher, im Straßenverkehr hingegen für ein unangenehmes Gespräch mit der Polizei.\“Zwischen ausgelassenem Treiben und klarer Sicherheitslinie gibt es einen deutlichen Rahmen, den Verkehrsrecht und Versicherungen ziemlich eindeutig vorgeben\“, betont Kautenburger. Der Rechtsrahmen lässt sich schnell auf den Punkt bringen: Erlaubt ist, was sicher bleibt. Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, zahlt zehn Euro Bußgeld. Ein verdecktes Gesicht – etwa durch eine Maske, einen Schleier oder eine zu üppige Schminke – schlägt mit 60 Euro zu Buche. Eine ernsthafte Gefährdung der Verkehrssicherheit kostet 80 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg ein. Doch nicht nur verhüllender Kopfschmuck sorgt für Probleme. Oft sind es die kleinen Details, die zum Problem werden: übergroße Clown-Treter, hochhackige Stiefel oder wattierte Handschuhe, die jedesGefühl für Gas und Bremse rauben. Zwar gibt es kein Gesetz, das einen bestimmten Schuh vorschreibt, aber es verlangt eine sichere Fahrzeugführung. Denn wer mit ungeeignetem Schuhwerk fährt, nimmt eine Einschränkung seiner Fahrfähigkeit billigend in Kauf. Wer dadurch den Halt verliert, das Pedal verfehlt oder abrutscht, handelt leichtsinnig – und genau das kann im Ernstfall teuer werden. Kommt es durch Verkleidung oder Schuhwahl nachweislich zu einem Unfall, kann die Vollkasko ihre Leistungen kürzen oder verweigern. Die Haftpflicht wiederum prüft eine Quotelung – also eine anteilige Mithaftung. Juristisch geht es dann rasch um grobe Fahrlässigkeit. In solchen Momenten entsteht der Schaden nicht durch Pech, sondern durch fehlende Vorsicht. Kurz gesagt: Wer sicher unterwegs ist, hält Gefahren auf Abstand – und unnötige Kosten ebenfalls.
Vor dem Umzug besser nicht umziehen
Karneval hin oder her – so charmant der Gedanke eines fahrenden Dinos auch ist: Die Straße ist keine Bühne. Selbst harmlose Schminke oder glitzernde Accessoires können am Ende überraschende Folgen haben. Verdeckt Make-up das Gesicht so sehr, dass Blitzerfotos unbrauchbar werden, kann die Behörde ein Fahrtenbuch anordnen. Eine bürokratische Pflicht, die Zeit, Nerven und Geld kostet. Ebenso riskant: das Stylen während der Fahrt. Ein kurzer Blick in den Spiegel, ein unachtsamer Pinselstrich – und schon wird aus einem närrischen Moment ein gefährliches Ablenkungsmanöver. Der clevere Weg liegt im richtigen Timing: Zuerst fahren, dann feiern. Am einfachsten wandert das Kostüm deshalb in den Kofferraum und erst am Ziel schlüpft man in die Verkleidung.\“Wer vollständig verkleidet zur Feier unterwegs ist, nimmt besser die Bahn oder ein Taxi. Ein kleiner Aufwand, der größeren Ärger erspart\“, rät KÜS-Prüfingenieur Johannes Kautenburger. So bleibt die fünfte Jahreszeit, was sie sein soll: ein fröhliches Fest – und keine Akte im Polizeibericht.
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