Müssen Internethändler über Herstellergarantien informieren-
Der Europäische Gerichtshof muss nach Auskunft der ARAG Experten klären, inwieweit Internethändler Verbraucher ausführlich über Herstellergarantien für die angebotenen Produkte informieren müssen. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Online-Händler lediglich mit einem Link auf spärliche Garantieangaben des Herstellers verwiesen (Az.: I ZR 241/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .
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