Letzte Chance auf Geld vom Staat

Mehr Chance anstatt lästiger Pflicht
Bei der Lohnsteuer wird unterjährig ein Teil des Einkommens als Vorauszahlung an das Finanzamt abgeführt. Dabei werden pauschale Annahmen getroffen, ohne die individuellen Lebensumstände des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. Eine Steuererklärung lohnt sich daher in den meisten Fällen, insbesondere für Beschäftigte mit zusätzlichen beruflichen Ausgaben. Aufwendungen für den Beruf, die den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro für das Jahr 2021 übersteigen, schlagen sofort zu Buche. Bereits bei einer einfachen Entfernung von 15 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wird dies erreicht. Wer weiter pendelt, hat deutlich höhere Werbungskosten. Wurde wegen Corona zu Hause im Homeoffice gearbeitet, können rückwirkend bis zu 600 Euro Homeoffice-Pauschale angesetzt werden. Auch Weiterbildungskosten und gekaufte Arbeitsmittel sind Posten, von denen das Finanzamt ohne Steuererklärung nichts erfährt.
Typische Fälle für Rückerstattungen
Ausgaben im privaten Umfeld reduzieren ebenfalls das steuerpflichtige Einkommen. Für Wohnräume können beispielsweise Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Wer seine Mietnebenkostenabrechnung genau inspiziert, entdeckt darin einige absetzbare Posten. Eltern profitieren zudem von Kinderbetreuungskosten und pflegende Angehörige vom Pflegepauschbetrag. Viele denken nicht daran, dass Krankheitskosten, ein Behinderungsgrad und Altersvorsorgebeiträge die Steuerbelastung senken können. Gleiches gilt für Unterhaltszahlungen, die Kirchensteuer oder größere Spenden. Gerade in der zweiten Jahreshälfte 2021 wurde wegen der Ahrtal-Katastrophe übermäßig viel gespendet. Um die Steuererklärung für 2021 nachzureichen und sich sein Geld zurückzuholen, bleibt noch ein bisschen Zeit übrig, nämlich bis Jahresende. Erst danach verbleibt es endgültig beim Staat.
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