Letzte Auktionen im nationalen Emissionshandel 2024

Zum Preis von 45 Euro pro Tonne können nur noch 10% der Menge im Folgejahr nachgekauft werden, die am 31.12.2024 auf dem Registerkonto der Deutschen Emissionshandelsstelle des Umweltbundesamtes vorhanden sind.
Abgabepflichtige Unternehmen sind solche, die als\“Inverkehrbringer\“von fossilen Brennstoffen tätig sind, zum Beispiel Händler von Treibstoffen, Heizöl, Erdgas oder Kohle.
Im kommenden Jahr steigen die Preise dann um 10 Euro auf 55 Euro pro Tonne CO2.
Wann die ersten Auktionen in 2025 stattfinden werden, steht noch nicht fest, jedoch ist erst mit Mai 2025 damit zu rechnen; die Deutsche Emissionshandelsstelle hat kürzlich das 2. Quartal angekündigt.
Gesetzliche Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen, es sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Betroffen hiervon sind insbesondere die Sektoren Gebäude und Verkehr.
Damit sollen die nationalen Klimaschutzziele und – bis 2050 – Klimaneutralität erreicht werden. Das Gesetz wurde im Jahr 2019 als Teil des Klimapakets der deutschen der Bundesregierung verabschiedet und trat im Jahr 2021 in Kraft.
In der Einführungsphase (2021 bis 2025) werden die Zertifikate zu einem Festpreis verkauft. Zum Start der CO2-Bepreisung Anfang 2021 ist ein Preis von 25 Euro / tCO2 vorgesehen, dieser steigt bis 2025 auf 55 Euro / tCO2. Ab 2026 sollen Emissionsrechte dann per Auktion versteigert werden, wobei ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt wurde.
Ab 2027 soll der nationale Emissionshandel schließlich in den EU Emissionshandel (EU ETS II) übergehen.
Unternehmen, die hier noch einen Handelspartner benötigen, bietet Advantag ein schnelles\“Onboarding\“und eine professionelle Ausführung an.
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