Laumann zu Lauterbachs Krankenhaus-Reform:\“Typischer Fall für Vermittlungsverfahren\“

Lauterbachs Gesetz habe aus NRW-Sicht einen großen Fehler:\“Die Qualitätsvorgaben und Facharztquoten sind so hoch, dass wir diese in ganzen Landstrichen nicht einhalten können, wenn wir eine ortsnahe Versorgung sicherstellen wollen. Das Gesetz sieht hier keine Abweichungsmöglichkeit für den ländlichen Raum vor. Wir würden zum Beispiel in OWL noch mehr Probleme bekommen, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Das Gesetz wäre also im Geiste des Föderalismus ein typischer Fall für ein Vermittlungsverfahren\“, sagt Laumann.
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