Krankenkassen-Bonusprogramm: Frist bis Ende März beachten

\“Unsere Erfahrung zeigt, dass jedes Jahr erhebliche Beträge verfallen, weil Versicherte die Boni nicht beantragen oder die Fristen nicht kennen\“, erklärt Siegfried Karle, Präsident der GVI. Besonders wichtig ist in diesem Jahr der 31. März 2026: Bis dahin müssen bei vielen Krankenkassen die Nachweise für im Jahr 2025 absolvierte Gesundheitsmaßnahmen eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch auf die Prämie.
Die GVI empfiehlt Versicherten, kurzfristig die Bedingungen ihres Bonusprogramms zu prüfen. Viele Kassen akzeptieren heute digitale Nachweise wie Fotos aus dem Impfpass oder Teilnahmebestätigungen, die bequem über die App oder das Online-Portal hochgeladen werden können. Familien profitieren besonders, da meist für jedes Mitglied ein eigener Bonusanspruch besteht, sodass sich die Summe der möglichen Prämien deutlich erhöht.
Der finanzielle Vorteil ist erheblich: Je nach Krankenkasse können mehrere hundert Euro pro Jahr als Geldprämie oder Zuschuss ausgezahlt werden. Ein Blick in die Unterlagen oder ein kurzer Anruf bei der Kasse reicht oft aus, um Klarheit über die notwendigen Schritte zu erhalten. Wichtig ist, vorhandene Nachweise nicht liegenzulassen und rechtzeitig einzureichen.
Weitere Informationen zu Bonusprogrammen, anerkannten Maßnahmen sowie Beispielen der größten Krankenkassen finden Interessierte kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik\“Gratis\“, unter\“Bonusprogramm gesetzliche Krankenkasse\“.
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