Kostenfreier Leitfaden zur Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz

Viele Delegationen sind unwirksam – Geschäftsleitung haftet im Schadensfall
Unternehmenübertragen Arbeitsschutzpflichten häufig formal korrekt an Führungskräfte. Doch sie prüfen nicht, ob die Beauftragten die Aufgaben tatsächlich erfüllen können. Fehlen Zeit, Budget oder Befugnisse, ist die Delegation unwirksam. Im Schadensfall haftet die Geschäftsleitung persönlich.
Was der Sonderdruck bietet
Der achtseitige Fachbeitrag wurde von Dr. Hartmut Frenzel und Klaus M. Alenfelder verfasst. Er erschien 2023 in der Fachzeitschrift\“Betriebliche Prävention\“(Erich Schmidt Verlag, DOI: 10.37307/j.2365-7634.2023.11.08). Der Text erklärt:
* Die rechtlichen Grundlagen nach Arbeitsschutzgesetz
* Wie Unternehmen Pflichten wirksamübertragen
* Formulierungsempfehlungen für die Pflichtenübertragung (frei verwendbar mit Quellenangabe)
* Erläuterungen zu den einzelnen Punkten des Mustertextes
Der Mustertext entstand 1996, als das Arbeitsschutzgesetz die europäischen Arbeitsschutzrichtlinien in nationales Recht überführte. Seitdem wurde er mehrfach überarbeitet – unter Mitwirkung von Behördenvertretern, Rechtsanwälten, Führungskräften, Personalvertretern, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Neu: Drei Kontrollfragen für die Geschäftsleitung
Dr. Frenzel ergänzt seine Website heute um drei zentrale Kontrollfragen, mit denen Geschäftsleitungen prüfen können, ob delegierte Pflichten wirksam erfüllt werden:
* Hat der Beauftragte ausreichend Ressourcen (Zeit, Budget, Befugnisse)?
* Gibt es Hindernisse, die ihn an der Aufgabe hindern?
* Ist seine Fachkunde aktuell?
Die Kontrollfragen sind Teil der kontinuierlich aktualisierten Themenseite und FAQ unter:
https://www.dr-frenzel.com/uebertragung-von-unternehmerpflichten/faq—pflichtenuebertragung/
\“Viele Unternehmen delegieren Pflichten, ohne die Handlungsfähigkeit, Hindernisse und die Fachkunde regelmäßig zu prüfen. Unser Sonderdruck zeigt die Grundlagen – und die Website, wie Delegation nicht nur formal, sondern praktisch wirksam und nachweisbar gelingt\“, sagt Dr. Hartmut Frenzel.
So erhalten Unternehmen den kostenfreien Sonderdruck
Unternehmen können 1-3 Druckexemplare kostenfrei beziehen – solange der Vorrat reicht.
Weitere Informationen finden Sie hier:https://www.dr-frenzel.com/uebertragung-von-unternehmerpflichten/
Originalbeitrag (kostenpflichtig):https://beprdigital.de/ce/uebertragung-von-unternehmerpflichten-1/detail.html
Categories: Allgemein
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