Hotel TV-Geräte: Hotel Investments AG unterstützt Hoteliers bei neuen Urheberrechtsregelungen

Damit sind Hotelbetreiber verpflichtet, für alle im Hotel betriebenen TV-Geräte eine entsprechende Lizenz einzuholen, sofern über diese Geräte audiovisuelle Inhalte empfangen werden können. Wird dies versäumt, drohen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
Rechtssichere Nutzung von Hotelfernsehern – wirtschaftliche Lösungen für Hotelbetriebe
Um ihre Hotelbetreiber-Partner in dieser komplexen Rechtsfrage rund um Hotelfernseher zu unterstützen, arbeitet die Hotel Investments AG mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei für Urheberrecht im Gastgewerbe zusammen.
Ziel dieser Kooperation ist es, Hoteliers eine rechtssichere, transparente und wirtschaftliche Lösung anzubieten, mit der sich mögliche Urheberrechtsrisiken bei der Nutzung von Hotel TV-Geräten vermeiden lassen.
Vorgehensweise: Meldung der Hotel TV-Geräte an die Partnerkanzlei
Interessierte Hotelbetreiber können ihre Hotel TV-Geräte oder Hotelfernseher über die Hotel Investments AG bei der kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei melden.
Für die rechtssichere Bearbeitung werden folgende Angaben benötigt:
– Hotelname und Anschrift
– Anzahl der installierten TV-Geräte im Hotel
– Kontaktdaten des verantwortlichen Ansprechpartners
Diese Daten dienen ausschließlich der rechtlichen Einstufung und Lizensierung der vorhandenen Hotelfernseher im Betrieb.
Kontakt für Rückfragen zu Hotel TV-Geräten
Für Rückfragen oder eine direkte Anmeldung steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Dr. Martin Elger
COO | Hotel Investments AG
E-Mail:m.elger@hotel-investments.ch
Weitere Informationenüber die Hotel Investments AG:
Categories: Allgemein
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