Heizungsgesetz abgeschafft? Nein–noch nicht. Was Wohnungseigentümer jetzt wissen müssen

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In politischen Diskussionen und sozialen Medien wird derzeit häufig behauptet, das sogenannte Heizungsgesetz sei abgeschafft. Gemeint ist damit die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die seit 2024 neue Anforderungen an den Einbau von Heizungen stellt. Faktisch ist das Gesetz jedoch weiterhin in Kraft.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) ist entscheidend: Maßgeblich ist nicht die politische Debatte, sondern die geltende Gesetzeslage. Das GEG schreibt unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Übergangsfristen, kommunale Wärmeplanung und Bestandsschutzregelungen spielen dabei eine zentrale Rolle.
In der Praxis führt die Unsicherheit häufig zu folgenden Fragen:
• Muss eine bestehende Gas- oder Ölheizung sofort ausgetauscht werden?
• Welche Übergangsfristen gelten für Bestandsgebäude?
• Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?
• Welche Förderprogramme sind aktuell verfügbar?
Für GdWE gilt: Ein Heizungstausch ist regelmäßig eine Erhaltungsmaßnahme oder – je nach technischer Ausgestaltung – eine Modernisierung. Die Beschlussfassung muss rechtssicher erfolgen. Wirtschaftlichkeit, Förderfähigkeit und technische Machbarkeit sind zu prüfen. Auchdie langfristige Energiepreisentwicklung sowie CO2-Kosten sollten in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Wichtig ist zudem die Differenzierung: Politische Ankündigungen oder mögliche künftige Gesetzesänderungen ersetzen nicht das geltende Recht. Solange keine formelle Gesetzesänderung beschlossen und verkündet ist, bleibt das Gebäudeenergiegesetz maßgeblich.
Für Verwalter bedeutet das: Transparente Information der Eigentümer, strukturierte Vorbereitung von Beschlussanträgen und frühzeitige Einbindung von Energieberatern und Fachplanern. Für Eigentümer bedeutet es: Entscheidungen auf Basis von Fakten treffen – nicht auf Grundlage von Schlagzeilen.
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