Haftung des Auffahrenden
tungsverteilung von zwei Dritteln zulasten des Lkw-Fahrers gerechtfertigt. Das unverschuldete Abbremsen aufgrund des technischen Defekts wiege weniger schwer. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 23 U 120/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. .
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