Gilt die neue Arbeitszeiterfassung Pflicht auch für mein Unternehmen?
Damit soll eine einheitliche und manipulationssichere Dokumentation der Arbeitszeit geschaffen werden – unabhängig von Branche oder Arbeitsort.
Ausnahmen gelten jedoch für Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Diese Unternehmen sollen von der Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung dauerhaft ausgenommen bleiben. Für sie genügt weiterhin eine einfache Dokumentation, etwa in Papierform oder per handschriftlicher Erfassung.
Darüber hinaus sind im Gesetz Übergangsfristen vorgesehen, die größeren Betrieben ausreichend Zeit geben sollen:
Großunternehmen: etwa 1 Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes,
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 2 bis 5 Jahre, abhängig von der Mitarbeiterzahl.
Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können zudem abweichende Regelungen vorsehen, sofern sie gleichwertige Schutzstandards bieten.
Für alle anderen Unternehmen gilt: Wer frühzeitig auf eine digitale Lösung wieTimeSecumsteigt, ist rechtlich auf der sicheren Seite – und profitiert gleichzeitig von mehr Effizienz und Transparenz im Arbeitsalltag.
Die TimeSec Zeitmanagement GmbH aus Berlin entwickelt digitale Zeiterfassungslösungen speziell für Bau- und Handwerksunternehmen.
Gesellschafter ist die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (SKB).
TimeSec steht für einfache, transparente und rechtssichere Zeiterfassung – als Grundlage für effizientere Abläufe, weniger Bürokratie und nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Mehr erfahren unter: www.timesec.de
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