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Gericht mit Würfelfaktor: Arbeitsrecht wird zur Lotterie

 

Gericht mit Würfelfaktor: Wenn Arbeitsrecht zur Lotterie wird

Ein außergewöhnlicher Fall vor dem LAG Düsseldorf bringt die Einigungsstelle mit einem überraschenden Ausgang ins Rollen.

Bad Hersfeld / Düsseldorf, Juli 2025 –

Mitten im festgefahrenen arbeitsrechtlichen Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf sorgte ein unerwarteter Vorschlag des Gerichts für Aufsehen: Die Entscheidung über den Vorsitz in einer Einigungsstelle sollte per Würfel getroffen werden.

Rechtsanwalt Frank Herrig-Jansen vertrat in dem Verfahren den Betriebsrat eines Unternehmens, der die starre Linie der bisherigen Rechtsprechung des LAG Düsseldorf angreifen wollte – insbesondere die Praxis, dass bereits ein einfaches\“Nein\“einer Seite ausreicht, um die Einsetzung eines Einigungsstellenvorsitzenden zu blockieren.

\“Die Fronten waren – wie so oft – verhärtet. Argumente ausgetauscht, Standpunkte unvereinbar\“, so Herrig-Jansen.\“Und dann kam der unerwartete Vorschlag: Losentscheid.\“Ein Würfel wurde gezückt. Die Spannung war greifbar. Und das Ergebnis? Der Betriebsrat gewann – und ein Vergleich konnte mit einer kreativen Wendung geschlossen werden.

\“Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass juristische Verfahren nicht immer nach Schema F verlaufen müssen\“, betont Herrig-Jansen.\“Manchmal braucht es Mut zur pragmatischen Lösung – und ja, auch ein wenig Würfelglück.\“

Die Lehre aus dem Fall: Gerade in starren Strukturen können kreative Impulse Bewegung bringen. Oder, wie es Herrig-Jansen augenzwinkernd formuliert:

\“Wenn schon Judex non calculat, dann vielleicht: Iudex aleam iacit – Der Richter wirft den Würfel.\“

Posted by on 7. Juli 2025.

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Categories: Allgemein

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