Gemeinsam gegen die Kürzung psychotherapeutischer Leistungen / BPtK begrüßt Ankündigung der KBV

Hintergrund ist, dass aufgrund der Forderung des GKV-Spitzenverbands die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt werden soll. Das hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März 2026 gegen die Stimmen der KBV entschieden. Die KBV hat nun angekündigt, gegen diese Entscheidung zu klagen.
\“Mit den Honorarkürzungen wird eine pauschale Abwertung der ambulanten Versorgung vorgenommen. Es ist falsch, den Rotstift ausgerechnet an der ambulanten Versorgung anzusetzen, die hocheffizient ist, stark auf freiberuflicher Initiative basiert und für die Menschen vor Ort da ist. Die vertragsärztliche Versorgung zählt nicht zu den Kostentreibern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade einmal 16 Prozent der Ausgaben werden für die Behandlung von 97 Prozent aller Behandlungsfälle ausgegeben\“, so Benecke weiter.
Hier wird zulasten der psychisch erkrankten Patient*innen gespart, die sich am wenigsten dagegen wehren können. Und es ist zugleich ein Ausdruck fehlender Wertschätzung für die\“sprechende\“Medizin. Für Patient*innen und Psychotherapeut*innen ist das ein schlechtes Signal.
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Ulrike Florian
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Categories: Allgemein
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