GEIG-Novelle: Verstecktes Haftungsrisiko für Hausverwaltungen-

Bundestag und Bundesrat haben dieÄnderung des Gebäudeenergiegesetzes und desGebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzesim Juli 2026 gebilligt. Die beschlossene Neuregelung enthält unter anderem Änderungen desGEIGund setzt Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 zur Ladeinfrastruktur in Gebäuden um. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt können die neuen Regelungen in Kraft treten. Besonders relevant sind die beschlossenen Anpassungen für Neubauten, größere Renovierungen, bestehende Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Immobilien. Nach Inkrafttreten gelten unter anderem neue Anforderungen für zu errichtende Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen sowie für zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen. (siehe auchhttps://www.enerando.energy/de/news/geig-novelle-2026)
Die Pflicht trifft Eigentümer – das Risiko oft die Verwaltung
Für Verwalter liegt das Risiko weniger in der technischen Installation einzelner Ladepunkte als in der Organisation des Entscheidungsprozesses. In der Praxis sind Verwaltungen häufig die erste Stelle, die Gebäudedaten kennt, Sanierungsmaßnahmen begleitet, Eigentümerversammlungen vorbereitet und Beschlussvorlagen formuliert. Genau deshalb kann ein unterlassener Prüf- oder Hinweisprozess problematisch werden.
„Hausverwaltungen sollten dasGEIGnicht als abstraktes Eigentümerthema behandeln“, sagt Matthias Schmid vonENERANDO.„Wer gewerblich oder gemischt genutzte Objekte verwaltet, sollte jetzt systematisch prüfen, welche Stellplätze betroffen sind, welche Nutzung vorliegt, ob Renovierungen geplant sind und welche technische Infrastruktur vorhanden ist. Entscheidend ist nicht, vorschnell Ladepunkte zu errichten, sondern den Handlungsbedarf sauber zu erkennen, fachlich vorzubereiten und nachvollziehbar zu dokumentieren.“
WARUM HAUSVERWALTUNGEN JETZT HANDELN SOLLTEN
Die GEIG-Novelle ist von Bundestag und Bundesrat beschlossen
GEIG-Pflichten betreffen auch gemischt genutzte Immobilien und Gewerbeanteile
Gerade bei Sanierungen oder Umbauten sollten GEIG-Auswirkungen geprüft werden
Bei Nichtwohngebäuden gelten grundsätzlich erhöhte Stellplatzanforderungen
Fehlende Prüfung oder verspätete Befassung kann Risiken erzeugen
Eigentümer sollten frühzeitig informiert und entscheidungsfähig gemacht werden
Prüfung von technischer Machbarkeit und entsprechende Dokumentation sind unbedingt zu empfehlen
Gemischt genutzte Immobilien besonders im Fokus
Besonders sensibel sind gemischt genutzte Immobilien. DasGEIGunterscheidet weiterhin zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Bei gemischt genutzten Gebäuden können Gebäudeteile je nach Nutzung getrennt betrachtet werden. Gerade Objekte mit Gewerbeeinheiten, Büroflächen oder öffentlich zugänglichen Parkflächen sind hier anders zu behandeln als Objekte mit reinen Wohnanlagen.
Aus Sicht vonENERANDOentsteht für Verwaltungen daraus ein klarer Handlungsauftrag: Sie sollten betroffene Objekte identifizieren, Stellplatzsituationen erfassen, Wohn- und Nichtwohnanteile prüfen, anstehende Renovierungen berücksichtigen und frühzeitig klären, obGEIG-Pflichten bestehen oder durch geplante Maßnahmen ausgelöst werden können. Dazu gehört auch, die technische Machbarkeit zu bewerten – etwa Netzanschluss, Anschlussleistung, Unterverteilung, Leitungswege, Brandschutz, Lastmanagement, Betreiberkonzept und Abrechnung.
Frühzeitige Vorbereitung statt späterer ad-hoc-Massnahmen
„Das Haftungsrisiko liegt häufig in dem noch fehlenden Bewusstsein von Verwaltern über die gesetzlichen Anforderungen des GEIG “, erklärtLars Rampp, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. „Wenn eine Hausverwaltung erkennbare gesetzliche Anforderungen nicht prüft, die Eigentümergemeinschaft nicht informiert oder keine belastbare Entscheidungsgrundlage schafft, kann das im Einzelfall haftungsrechtlich relevant werden, bis hin zu Bußgeldern. Eine rechtzeitig dokumentierte Befassung der Eigentümer ist deshalb zentral.“
Für Verwalter bedeutet das: Abwarten ist keine tragfähige Strategie. Selbst wenn die konkrete Umsetzung letztlich durch Eigentümerbeschluss, Fachplanung und beauftragte Dienstleister erfolgt, sollte die Verwaltung den Prozess anstoßen und dokumentieren. Dazu gehören eine objektbezogeneErstprüfung, eine fachliche Einordnung, die Vorbereitung von Beschlussoptionen sowie eine nachvollziehbare Dokumentation gegenüber Eigentümern und Beirat.
ENERANDOempfiehlt Hausverwaltungen daher einen strukturierten Vier-Schritt-Prozess:
Objektprüfung. Welche Gebäude im Bestand sind Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder gemischt genutzte Gebäude? Wie viele Stellplätze befinden sich innerhalb des Gebäudes oder angrenzend daran und sind welcher Wohnart zugeordnet?
Pflichtenauslöser prüfen. Sind größere Renovierungen geplant? Fallen bestehende Nichtwohngebäude unter Schwellenwerte desGEIG? Gibt es barrierefreie Stellplätze, die in die Betrachtung einzubeziehen sind?
Technische und wirtschaftliche Machbarkeit vorbereiten. Welche Anschlussleistung ist verfügbar? Sind Leitungswege vorhanden? Welche Ausbaustufen sind sinnvoll? Wie kann ein späterer Betrieb mit Lastmanagement, Nutzerverwaltung, Abrechnung und Wartung organisiert werden?
Eigentümer entscheidungsfähig machen. Verwaltungen sollten nicht nur allgemein auf dasGEIGhinweisen, sondern belastbare Unterlagen vorbereiten: Bestandsaufnahme, technische Einschätzung, Kostenrahmen, Umsetzungsvarianten, Betreiberoptionen und Beschlussvorschläge. Entscheidend ist, dass die Eigentümer umfassend informiert und Entscheidungsprozesse dokumentiert werden.
Fazit
Die beschlosseneGEIG-Novelle macht Ladeinfrastruktur für Verwalter zu einem Organisations- und Haftungsthema. Entscheidend ist nicht, jede Immobilie sofort mit Ladepunkten auszustatten. Entscheidend ist, erkennbare Pflichten frühzeitig zu prüfen, Eigentümer rechtzeitig zu informieren, Beschlüsse fachlich vorzubereiten und den gesamten Prozess sauber zu dokumentieren.
Wer das Thema weiterhin ausschließlich als technische Einzelmaßnahme betrachtet, riskiert spätere Konflikte, Verzögerungen – und im Einzelfall auch haftungsrechtliche Auseinander-setzungen.
Unterstützung von Prüfung und Vorbereitung bis zum Betrieb
ENERANDOunterstützt Hausverwaltungen bei der strukturierten Vorbereitung, Umsetzung und dem BetriebGEIG-relevanter Immobilienprojekte– von derStandortanalyseund technischen Machbarkeitsprüfung über skalierbare Ladeinfrastruktur- und Betreiberkonzepte bis hin zur Umsetzung und dem laufendenBetriebder Ladeinfrastruktur.
Gemeinsam mit unserem PartnerSNP Schlawien Partnerschaft mbBkönnen wir zudem Leitfäden, Vorlagen und Entscheidungsgrundlagen bereitstellen, damit Verwaltungen Prüfung, Eigentümerinformation und Beschlussvorbereitung nachvollziehbar und mit möglichst geringem Zusatzaufwand organisieren können.
Wir bei ENERANDO Technologies glauben daran, dass Elektromobilität heute und in Zukunft für alle gewerblichen Standorte einfach, effizient und nachhaltig gestaltet werden muss. Deshalb bieten wir Ihnen komplette Lösungen für Ihre Ladeinfrastruktur – von der ersten Beratung und individuellen Planung über die Installation unserer in Deutschlandentwickelten und gefertigten Hard- und Software bis hin zum zuverlässigen Betrieb.
Unsere skalierbaren Systeme sind so konzipiert, dass sie den vielfältigen Anforderungen moderner Gewerbe gerecht werden: ob eichrechtskonforme Abrechnung, intelligentes Lastmanagement oder Integration erneuerbarer Energien – wir sorgen dafür, dass Ihre Ladeinfrastruktur sicher, wirtschaftlich und zukunftsfähig ist.
Mit unserem ganzheitlichen Ansatz schaffen wir für Sie eine Lade- und Energieversorgung, die nicht nur heute funktioniert, sondern langfristig Wachstum und Nachhaltigkeit ermöglicht. Gemeinsam mit Ihnen treiben wir die Mobilitäts- und Energiewende voran und gestalten eine vernetzte, umweltbewusste Zukunft für Ihr Unternehmen und IhreStandorte.
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