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Fahrflucht und absichtliche Tötung

 

Frage: Herr Woltersdorf, warum ist Fahrerflucht ein so ernstes Delikt im deutschen Strafrecht?

Manshardt Woltersdorf: Vielen Verkehrsteilnehmern ist nicht bewusst, dass Unfallflucht (§ 142 StGB) nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine echte Straftat ist. Wer den Unfallort verlässt, ohne seinen Pflichten nachzukommen, macht sich strafbar – selbst dann, wenn nur ein kleiner Blechschaden entstanden ist.
Die Strafen reichen von Geldstrafenüber Punkte in Flensburg bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Kommen Personenschäden hinzu, können sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Spätestens in solchen Fällen sollte unbedingt ein Fachanwalt für Strafrecht eingeschaltet werden.

Frage: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass bei Unfallflucht sogar ein Tötungsvorsatz in Betracht kommen kann. Wie ist das möglich?

Manshardt Woltersdorf: Ja, das ist ein wegweisendes Urteil (BGH, 28.08.2025– 4 StR 476/24). Konkret ging es um einen Fall auf der A33: Ein Autofahrer hatte durch aggressives Drängeln und Schneiden einen tödlichen Unfall verursacht. Zunächst wurde er nur wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht verurteilt.
Der BGH stellte aber klar: Auch wenn beim Fahrmanöver kein Tötungsvorsatz vorlag, kann sich die rechtliche Bewertung bei der anschließenden Flucht ändern. Wenn der Fahrer erkannt hat, dass Insassen schwer verletzt sein könnten, und er trotzdem Hilfe verweigert und den Unfallort verlässt, könnte das als versuchtes Tötungsdelikt durch Unterlassen gewertet werden.

Das bedeutet: Unfallflucht kann im Extremfall nicht nur als Verkehrsdelikt, sondern als schweres Kapitalverbrechen eingestuft werden.

Frage: Was macht den Unterschied, ob„nur“ Unfallflucht oder sogar ein versuchtes Tötungsdelikt vorliegt?

Manshardt Woltersdorf: Es kommt auf das innere Vorstellungsbild des Täters an. Hat er damit gerechnet, dass Menschen verletzt oder getötet wurden? Hat er bewusst darauf verzichtet, Hilfe zu leisten?

Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Täter den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen hat, ist die Grenze zur vorsätzlichen Tötung überschritten. Dann reden wir nicht mehr über eine Strafe von einigen Monaten oder Jahren, sondern über Freiheitsstrafen von fünf Jahren bis hin zu lebenslang.

Frage: Welche Vorteile hat es in solchen Fällen, einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen?

Manshardt Woltersdorf: Ein Fachanwalt für Strafrecht bringt gleich mehrere Vorteile:

1. Spezialisiertes Wissen: Strafrecht ist hochkomplex. Ein Fachanwalt kennt die aktuelle Rechtsprechung– wie das neue BGH-Urteil – und kann sie zugunsten des Mandanten nutzen.

2. Akteneinsicht: Nur ein Verteidiger hat das Recht, die Ermittlungsakte einzusehen. Erst dadurch wird klar, welche Beweise vorliegen und welche Strategie sinnvoll ist.

3. Schutz vor Fehlern: Viele Beschuldigte machen Aussagen, die ihnen später schaden. Ein Fachanwalt sorgt dafür, dass nur das gesagt wird, was rechtlich notwendig und sinnvoll ist.

4. Individuelle Verteidigung: Ob Unfallflucht, fahrlässige Tötung oder gar der Vorwurf des Tötungsvorsatzes – jeder Fall ist anders. Ein Fachanwalt kann die persönliche Situation des Mandanten in die Verteidigung einbringen.
Gerade wenn es um schwerwiegende Vorwürfe wie versuchten Totschlag geht, ist eine kompetente Strafverteidigung lebensentscheidend.

Frage: Was raten Sie Autofahrern, die in einen Unfall verwickelt sind?

Manshardt Woltersdorf: Ganz klar: Immer anhalten. Selbst wenn es nur ein kleiner Lackschaden ist. Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Erste Hilfe leisten, falls Menschen verletzt sind. Wer weiterfährt, macht sich strafbar – und riskiert den Führerschein oder sogar seine Freiheit.

Sollte dennoch der Vorwurf einer Fahrerflucht im Raum stehen, gilt: Keine Aussagen ohne Anwalt. Jeder Satz kann später gegen Sie verwendet werden. Besser ist es, sofort einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten.

Frage: Ihr Fazit zum aktuellen BGH-Urteil?

Manshardt Woltersdorf: Das Urteil ist ein deutliches Signal: Unfallflucht wird von der Justiz nicht verharmlost. Im Gegenteil– sie kann im Einzelfall sogar den Vorwurf eines Tötungsdelikts nach sich ziehen.

Das zeigt, wie wichtig es ist, als Autofahrer die eigenen Pflichten ernst zu nehmen. Und es zeigt, wie entscheidend die Rolle eines Strafverteidigers ist, wenn die eigene Zukunft auf dem Spiel steht.

Posted by on 5. Oktober 2025.

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Categories: Allgemein

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