Führerschein weg nach Spurwechsel? Bundestag soll ukrainische Fahrer schützen!

Mit dem politisch gewünschten\“Spurwechsel\“- also demÜbergang vom vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz in einen anderen Aufenthaltstitel – kippt diese Realität abrupt. Nach aktueller Fahrerlaubnis-Verordnung werden ukrainische Führerscheine dann wie normale Drittstaatendokumente behandelt. Die Folge: Die zuvor anerkannte Fahrberechtigung erlischt, und viele Betroffene sollen ein komplettes Führerscheinverfahren von vorne durchlaufen – Theorieunterricht, zahlreiche Fahrstunden, hohe Prüfungs- und Verwaltungsgebühren. Für Menschen, die seit Jahren unfallfrei in Deutschland fahren, wirkt das wie ein Rückfall auf null.
Diese rechtliche Konstruktion sendet ein fatales Signal: Wer sich integriert, Deutsch lernt, arbeitet und seinen Aufenthalt langfristig regeln will, wird im Alltag ausgebremst – buchstäblich. Gerade Berufskraftfahrerinnen und -fahrer, die in Branchen mit massivem Personalmangel gebraucht werden, stehen vor der Wahl: entweder sie zahlen tausende Euro und warten monatelang auf Termine oder sie verlieren ihre berufliche Perspektive.
Die Petition fordert deshalb eine klare Korrektur durch den Gesetzgeber. Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, die Fahrerlaubnis-Verordnung gemäß § 6 StVG anzupassen:
Bestandsschutz: Ukrainische Fahrerlaubnisse, die während eines rechtmäßigen Aufenthalts mit vorübergehendem Schutz anerkannt waren, sollen beim Spurwechsel ihre Gültigkeit behalten – solange der Führerschein gültig ist, kein schwerer Verkehrsverstoß in den letzten 36 Monaten vorliegt und ein fester Wohnsitz in Deutschland besteht. Die Behörden können einen kurzen Eignungscheck und bei Bedarf eine Kontrollfahrt anordnen.
Erleichterte Umschreibung als Mindeststandard: Wo ein voller Bestandsschutz politisch nicht gewollt ist, soll es zumindest eine bundesweit einheitliche, stark vereinfachte Umschreibung geben: reduzierte Theorie nur zu deutschen Besonderheiten, eine kurze praktische Prüfung, keine Pflichtfahrstunden, Gebührenobergrenzen und Vorrangtermine. Für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer (C/CE/D/DE) sollen vorhandene Qualifikationen nach kompakter Nachschulung mit Prüfung anerkannt werden.
Befristung und Kontrolle: Die Sonderregelung kann an den Zeitraum des vorübergehenden Schutzes (derzeit bis 04.03.2027) plus Übergangsfrist gekoppelt und wissenschaftlich evaluiert werden. So bleibt die Verkehrssicherheit messbar, und der Gesetzgeber behält die Entwicklung im Blick.
Bundeseinheitlicher Vollzug: Ein klarer Anwendungserlass des Bundes soll sicherstellen, dass die Regeln in allen Bundesländern gleich umgesetzt werden und Betroffene nicht in einem Bundesland besser oder schlechter gestellt sind als im anderen.
Es geht bei dieser Petition nicht um Sonderprivilegien, sondern um eine nachvollziehbare, verhältnismäßige und zeitlich begrenzte Lösung für einen politisch geschaffenen Sonderfall. Wer seit Jahren in Deutschland unauffällig fährt, hier arbeitet und gebraucht wird, sollte durch einen rechtlich gewünschten Spurwechsel nicht aus dem Fahrerhaus gedrängt werden.
Diese Petition will erreichen, dass Integration belohnt wird, dass Deutschland dringend benötigte Fahrerinnen und Fahrer nicht verliert – und dass Verkehrssicherheit, Fairness und Planungssicherheit endlich zusammen gedacht werden.Petition UA
Categories: Allgemein
No Responses Yet
You must be logged in to post a comment.