Europa muss die angezogene Handbremse lösen: Wettbewerbsfähigkeit braucht Vorrang vor neuer Regulierung

\“Ein starkes Europa braucht weniger Bürokratie und mehr Tempo für Investitionen\“, erklärt BVR-Präsidentin Marija Kolak. Steigende Energiepreise und zunehmende Unwägbarkeiten im Welthandelerforderten eine Fokussierung der EU auf den Binnenmarkt als echten Wachstumshebel.\“Europa hat seine Wettbewerbsfähigkeit selbst in der Hand. Es ist gut, dass insbesondere der Europäische Rat lange ruhende Themen wie die Kapitalmarktunion voranbringen will, um die europäische Wirtschaft zu stärken\“, so Kolak.
Ein leistungsfähiger europäischer Kapitalmarkt sei entscheidend für Investitionen, Wachstum und Resilienz der EU. Eine erfolgreiche Savings and Investment Union (SIU) müsse privates Kapital durch marktorientierte Anreize und effiziente Verbriefungsregeln mobilisieren, statt die Aufsicht weiter zu zentralisieren und damit dezentrale Finanzierungsstrukturen zu schwächen. Die bewährte Kreditfinanzierung bleibe dabei der unverzichtbare Anker für die europäische Realwirtschaft.
Auch die Pläne der EU-Kommission für ein 28. Regime im Gesellschaftsrechtbegrüßt der BVR.\“Europa fährt im Binnenmarkt noch immer mit angezogener Handbremse. Ein gut gestaltetes optionales 28. Regime in Form einer EU Inc. als einheitlicher EU-Rechtsrahmen im Gesellschaftsrecht kann Rechtszersplitterung abbauen und als Motor für Wachstum und Innovation dienen\“, erläutert Kolak. Gerade jungen Unternehmen könne ein 28. Regime den Zugang zum europäischen Binnenmarkt erleichtern und damit den Mittelstand von morgen stärken.
Im Einklang mit der Initiative der E6-Staaten setzt sich der BVR zudem für eine integrierbare und interoperable Ausgestaltung des digitalen Euro ein, die private Innovationen ergänzt, ohne die Stabilität der Bankeinlagen zu gefährden. Der enorme Zeitdruck dürfe allerdings nicht zu handwerklichen Fehlern bei diesem komplexen Projekt führen.
Die beim EU-Gipfel ebenfalls auf der Agenda stehende Weiterentwicklung der Bankenunion setzt aus Sicht des BVR die Wahrung der Eigenverantwortung, die Lösung von Risiken, die aus der finanziellen Verknüpfung von Banken und Staaten entstehen, sowie den Abbau von Hürden für Kapital- und Liquiditätsflüsse zwischen Ländergrenzen voraus und darf bewährte nationale Sicherungssysteme nicht unterwandern.
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