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Digitalisierung im Mittelstand 2026: IT-Investitionen lassen sich nahezu vollständig steuerlich absetzen

Für kleine und mittelständische Unternehmen könnte 2026 zu einem entscheidenden Jahr für die Digitalisierung werden. Grund ist eine derzeit besonders attraktive steuerliche Konstellation: Durch diese lassen sich IT-Investitionen nahezu vollständig steuerlich absetzen. Möglich machtdas die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß § 7g EStG, Sonderabschreibungen und regulärer Abschreibung.

Erhebliche steuerliche Entlastung möglich

Unternehmen können bereits im Jahr vor der geplanten Investition bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Investitionsabzugsbetrag steuerlich ansetzen. Im Jahr der tatsächlichen Anschaffung sind zusätzlich bis zu 40 Prozent Sonderabschreibung möglich – ergänzt um die reguläre Abschreibung.

Die Folge: Eine erhebliche Liquiditätsentlastung, die Digitalisierungsprojekte deutlich erleichtert.

Wer profitiert?

Anspruch auf den Investitionsabzugsbetrag haben kleine und mittelständische Unternehmen mit einem steuerlichen Gewinn von bis zu 200.000 Euro pro Jahr.

Während der IAB ausschließlich für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter gilt – also insbesondere für Hardware – kann Software seit 2021 innerhalb eines Jahres vollständig abgeschrieben werden. Durch die Kombination beider Regelungen entsteht gerade bei umfassenden Digitalisierungsprojekten ein erheblicher steuerlicher Hebel.

ERP-Einführung strategisch planen

Insbesondere bei der Einführung von ERP-Systemen, neuen Arbeitsplatzinfrastrukturen oder Cloud-Lösungen kann die steuerliche Entlastung die Gesamtinvestition signifikant reduzieren. Unternehmen, die eine ERP-Einführung oder größere IT-Modernisierung planen, sollten die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeitenfrühzeitig in ihre Investitionsplanung einbeziehen.

Planung beginnt 2025

Wichtig: Der Investitionsabzugsbetrag muss bereits im Jahr vor der Anschaffung gebildet werden. Wer 2026 investieren möchte, muss die voraussichtlichen Kosten daher in der Steuererklärung 2025 berücksichtigen.

Die geplanten Investitionen müssen innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden. Andernfalls wird der Abzug rückwirkend gestrichen, was zu Steuer- und Zinsnachzahlungen führen kann.

Zeitfenster strategisch nutzen

Für den Mittelstand eröffnet sich damit ein seltenes Zeitfenster, IT-Investitionen vorzuziehen und nahezu vollständig steuerlich wirksam zu machen. Da unklar ist, wie lange diese günstige Konstellation bestehen bleibt, empfiehlt sich eine frühzeitige strategische Planung.

Weitere Informationen zur steuerlichen Planung von ERP- und IT-Projekten erhalten Unternehmen unter:https://business-one-consulting.com/

Posted by on 24. Februar 2026.

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Categories: Allgemein

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