Digitaler Rosenkrieg: Wenn bei der Trennung das Passwort zur Waffe wird

Das\“digitale Gedächtnis\“als Geisel
Wenn Paare sich trennen, beginnt oft ein stiller Krieg um den Zugriff auf das gemeinsame digitale Leben. In der Beratungspraxis zeigt sich immer häufiger, dass der Entzug von Zugangsdaten als Druckmittel eingesetzt wird.
Beispielsachverhalt aus der Praxis:
Ein aktueller Fall verdeutlicht die Brisanz: Nach einer Trennungänderte Herr K. das Passwort des gemeinsamen Google-Kontos, auf dem die Familienfotos der letzten fünf Jahre gespeichert waren. Die Ex-Partnerin verlor von einer Sekunde auf die andere den Zugriff auf ihr gesamtes\“digitales Gedächtnis\“. Da er der offizielle Vertragsinhaber des Accounts war, verweigerten die Provider jegliche Hilfe. Erst ein langwieriges anwaltliches Verfahren konnte die Herausgabe einer Datenkopie erzwingen – ein Szenario, das durch frühzeitige Vorsorge vermeidbar gewesen wäre.
Rechtliche Grauzone: Wer besitzt die Cloud?
Im deutschen Recht gilt meist das Prinzip der Vertragsinhaberschaft. Wer den Account erstellt hat, ist rechtmäßiger Partner des Anbieters. Das führt bei gemeinsam genutzten Diensten zu massiven Problemen:
Haftungsfalle Passwort: Wer das Passwort des Ex-Partners ohne dessen explizite Zustimmung weiter nutzt, riskiert eine Strafbarkeit wegen unbefugten Zugriffs auf Computersysteme nach§ 202a StGB.
Kryptowährungen im Zugewinn: Bitcoin&Co. entziehen sich oft der klassischen Auskunft durch Banken. Wer keinen Zugriff auf die\“Private Keys\“hat, steht im Ernstfall vor dem finanziellen Nichts, da die Aufdeckung versteckter Wallets forensische Expertise erfordert.
Strategien für die digitale Trennung
Rechtsanwalt Reinhard Scholz rät Betroffenen zu einer systematischen Vorgehensweise, idealerweise noch vor der offiziellen Trennung:
1. Bestandsaufnahme: Alle gemeinsamen Accounts, Cloud-Dienste und Abos auflisten
2. Datensicherung: Eigene Dokumente und Fotos auf einen privaten, unabhängig kontrollierten Speicher kopieren
3. Account-Hoheit: Passwörter für Konten, bei denen man selbst Vertragsinhaber ist, umgehend ändern.
4. **Auskunftsansprüche:** Digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen frühzeitig im Rahmen des Zugewinnausgleichs bewerten lassen.
\“Wer heute vorsorgt und digitale Werte wie materielle Güter behandelt, spart sich im Ernstfall nicht nur Zeit und Geld, sondern auch den schmerzhaften Verlust unwiederbringlicher Erinnerungen\“, so Rechtsanwalt Scholz abschließend.
Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 20
48143 Münster
Tel 0251 42634
E-Mail raescholz@t-online.de
Webwww.ihre-scheidung.infooderwww.scheidung-einreichen.com
Categories: Allgemein
No Responses Yet
You must be logged in to post a comment.