Digitale Prüfpflicht auf der Baustelle: Was Generalunternehmer jetzt wissen müssen

Seit Jahresbeginn 2026 gilt eine neue Prüfrealität im deutschen Bauwesen: Der Zoll darf ohne Vorankündigung digitalen Zugriff auf die vollständige Baustellendokumentation eines Unternehmens verlangen – inklusive der gesamten Nachunternehmerkette. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert mehr als ein Bußgeld.
Ein fehlender Nachweis beim Subunternehmer kann ausreichen, um den Generalunternehmer ins Wettbewerbsregister zu bringen und ausöffentlichen Vergaben auszuschließen. Physische Kontrollen waren kapazitätsgebunden. Digitale Ferneinsichtnahmen sind es nicht.
ISHAP GmbH und Bronhofer&Partner Rechtsanwälte mbB haben die rechtlichen und operativen Konsequenzen in einer gemeinsamen Fachpublikation aufgearbeitet – mit konkreten Handlungsempfehlungen für Geschäftsführungen und Compliance-Verantwortliche. Ab sofort kostenlos verfügbar.
Kostenloser Download der Fachpublikation: Jetzt herunterladen (https://www.ishap.com/de/fachpublikation-digitale-pruefpflicht-auf-der-baustelle)
Pressekontakt:
ISHAP GmbH
Michael Winischhofer
Marketing&PR
Telefon: +43 1 236 4132-27
E-Mail: m.winischhofer@ishap.at
Website: https://www.ishap.at
Original-Contentvon: ISHAP GmbH,übermittelt durch news aktuell
Categories: Allgemein
No Responses Yet
You must be logged in to post a comment.