Die Zwangsvollstreckung wird digitalisiert

Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin:
\“Digitalisierung in der Rechtspflege muss sich durch alle Bereiche ziehen. Genau daran arbeiten wir Schritt für Schritt: Wir erproben neue Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit, wir haben die elektronische Präsenzbeurkundung eingeführt und wir werden zeitnah den Vollzug von Immobilienverträgen digitalisieren und das notarielle Online-Verfahren weiter ausweiten. Mit der digitalen Zwangsvollstreckung schließen wir jetzt eine Lücke, die in der Praxis täglich Zeit und Ressourcen frisst. Besonders froh sind wir, dass nach der parlamentarischen Befassung nun auch Kreditinstitute umfasst sind. Das ist ein großer Schritt, denn die rund 1,1 Millionen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse pro Jahr richten sich in der Praxis häufig an Banken.\“
Daniel Rinkert, zuständiger Berichterstatter:
\“Seit Beginn der Corona-Pandemie führen viele von uns ein hybrides Leben. Doch was im Privatleben Flexibilität bedeutet, führt in der Justiz zu Stillstand, wenn digitale Daten und Papierstapel mühsam wieder zusammengeführt werden müssen. Mit dem vorliegenden Gesetz beenden wir diesen digitalen Anachronismus.
Wir schaffen die Grundlage dafür, dass Digitalisierung nicht länger an der Poststelle der Justiz endet. Durch den Wegfall des Papiertitels und die Einbeziehung der Banken machen wir den Weg frei für eine Justiz, die nicht mehr nur hybrid denkt, sondern voll digital handelt. Damit entlasten wir unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher jährlich um zehntausende Arbeitsstunden von unnötiger Bürokratie, damit sie sich wieder voll auf ihre eigentliche inhaltliche Arbeit konzentrieren können.\“
Pressekontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
– Die Pressestelle –
Telefon: 030 227 52728
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Website: www.spdfraktion.de
Original-Content von: SPD-Bundestagsfraktion,übermittelt durch news aktuell
Categories: Allgemein
No Responses Yet
You must be logged in to post a comment.