Der BDZV zu den geplanten Warnstreiks an bayerischen Zeitungsverlagen

Für den Abschluss des derzeit zu verhandelnden Flächentarifvertrags bedeutet dies, den betroffenen Verlagen die notwendige Beweglichkeit zu geben, um schnell auf die sich ständig durch Transformation und unsichere wirtschaftliche Rahmenbedingungen verändernden Marktbedingungen reagieren zu können. Dabei muss der Flächentarifvertrag nicht nur die wirtschaftlich starken Verlage als Maßstab für einen Tarifabschluss berücksichtigen, sondern auch diejenigen Verlage, die in wirtschaftlich herausfordernden Gegenden ihr Verbreitungsgebiet haben.
Maßstab muss der kleinste gemeinsame Nenner sein. Reichen diese Mindestgehaltsbedingungen nicht, um das erforderliche qualifiziertes Personal zu gewinnen, dann steht es jedem Verlag frei, übertarifliche Zulagen zu gewähren. Bezeichnenderweise wird deshalb auch im nach Einkommen und Wirtschaftskraft starken Süden der Republik zu Warnstreiks aufgerufen und nicht im strukturschwächeren Norden oder Osten.
Der DJV verlangt faire Bedingungen. Das ist das gute Recht einer Gewerkschaft. Dem schließen wir uns unsererseits gerne an und weisen darauf hin, dass der DJV in Nordrhein-Westfalen vor Kurzem mit einer großen Verlagsgruppe Haustarifverträge ausgehandelt hat, die schon das Niveau der bestehenden Tarifverträge für die Zeitungsbranche unterlaufen und so unfair in den Wettbewerb eingreifen.
In dieser Gemengelage strebt der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. (BDZV) einen Tarifabschluss an, der dem Flächentarifvertrag noch eine Zukunft sichert.
Pressekontakt:
Anja Pasquay
Leiterin Kommunikation
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Categories: Allgemein
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