Datenschutz ist Vertrauensarbeit: Datenschutzbeauftragte stärken statt Ressourcen ausdünnen
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V. warnt davor, den Datenschutz in Unternehmen als„Sparposition“ zu behandeln. Datenschutz ist die Grundlage für Vertrauen, Rechtssicherheit und eine erfolgreiche Digitalisierung. Er kann nicht „nebenbei“ umgesetzt werden, sondern erfordert klare Zuständigkeiten, Fachkenntnisse und eine Rolle, die berät, priorisiert undwirksam in Organisationen verankert ist.
Anlass ist ein aktueller Branchenbericht, der auf Basis einer Befragung von Datenschutzfachleuten in Europa darauf hinweist, dass viele Teams ihre Ausstattung als unzureichend bewerten und für das Jahr 2026 weitere Budgetrückgänge erwarten. Gleichzeitig werden Personalengpässe, insbesondere in technischen Datenschutzrollen, als Problem beschrieben.
Für den BvD ist dabei entscheidend: Unabhängig von der Diskussion über Ressourcen bleiben die datenschutzrechtlichen Pflichten bestehen. Wenn die Rolle des Datenschutzbeauftragten geschwächt wird oder er zu spät eingebunden wird, entstehen nicht „weniger Bürokratie“, sondern Unsicherheit, Reibungsverluste und zusätzliche Belastungen – bis hin zur Verlagerung operativer Verantwortung in die Geschäftsführung.
Der BvD empfiehlt Unternehmen und Organisationen daher eine kurze, pragmatische Standortbestimmung:
Datenschutzbeauftragte sollten frühzeitig in neue Vorhaben eingebunden werden.
Ihre Rolle, ihre Ressourcen und ihre Eskalationswege sollten klar in den Geschäftsprozessen verankert werden.
Der Datenschutz sollte als Managementthema behandelt werden– risikobasiert, dokumentiert und entscheidungsfähig.
Datenschutzbeauftragte unterstützen eine vertrauensbasierte Digitalisierung – insbesondere im Zeitalter der künstlichen Intelligenz – und helfen dabei, Anforderungen praxistauglich umzusetzen.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. engagiert sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung eines starken Datenschutzrahmens. Dies umfasst sowohl die gesetzliche Benennungspflicht als auch die praxisgerechte Umsetzung neuer technischer und rechtlicher Herausforderungen. Datenschutzbeauftragte spielen dabei eine zentrale Rolle: Sie unterstützeninsbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, sind wichtige Impulsgeber bei technologischen Entwicklungen und tragen durch ihre Arbeit wesentlich zum Bürokratieabbau innerhalb der Unternehmen bei. Die Förderung von Qualität, Kompetenzund praxisnaher Unterstützung steht dabei stets im Vordergrund. Der BvD ist Gründungsmitglied der EFDPO – European Federation of Data Protection Officers.
Categories: Allgemein
No Responses Yet
You must be logged in to post a comment.