DAC8 ab 2026: Wenn das Finanzamt Krypto-Daten erhält – spezialisierte Strafverteidigung für Beschuldigte

Die spezialisierte PraxisCrypto Anwaltder Kanzlei Pauls Cörper Rechtsanwälte aus Krefeld verteidigt bundesweit Beschuldigte bei den typischen Vorwürfen im Zusammenhang mit Kryptowährungen:
* Krypto-Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – nicht erklärte Gewinne, Staking, DeFi, Selbstanzeige (§ 371 AO)
* Geldwäsche mit Kryptowerten (§ 261 StGB) – einschließlich leichtfertiger Geldwäsche und P2P-Handel
* Vorwürfe rund um Darknet-Marktplätze (§ 127 StGB, BtMG)
* Beschlagnahme und Einziehung von Kryptowerten (§§ 94, 111b ff. StPO, §§ 73 ff. StGB) sowie Wallet-Forensik
\“Viele Betroffene unterschätzen, wie schnell aus einer Datenmeldung ein Strafverfahren wird – und reden sich bei der ersten Vernehmung um Kopf und Kragen\“, sagt Tim Cörper, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.\“Die wichtigste Regel lautet: schweigen und vor jeder Aussage einen spezialisierten Verteidiger einschalten. Gerade an der Schnittstelle von Steuer- und Strafrecht entscheidet die frühe Weichenstellung über den Ausgang.\“
Die Doppelqualifikation als Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht ist im Krypto-Bereich entscheidend, weil sich steuerliche Mitwirkungspflichten und das strafrechtliche Schweigerecht regelmäßig überschneiden. Crypto Anwalt begleitet Mandanten von der ersten Vorladung über Hausdurchsuchung und Kontosperre bis zur Hauptverhandlung – und prüft, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist.
Weiterführende, laufend aktualisierte Fachinformationen zu Krypto-Strafrecht, DAC8, Selbstanzeige und Beschlagnahme finden Betroffene unter crypto-anwalt.com.
Pressekontakt:
Pauls Cörper Rechtsanwälte
Friedrichstr. 17
47798 Krefeld
Tel.: 02151 5698000
E-Mail:info@crypto-anwalt.com
Web:https://crypto-anwalt.com
Categories: Allgemein
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