CGB warnt vor Einflussnahme der AfD auf die Betriebsratswahlen

Angesichts anhaltender Rezession, Massenabbau von Industriearbeitsplätzen und drohendem Sozialabbau wächst bei vielen Menschen die Zukunftsangst und sie werden empfänglicher für die Parolen extremistischer Stimmenfänger. Deshalb ist bei den Betriebsratswahlen Wachsamkeit geboten, bei denen sich die AfD gerne der Unterstützung des ihr nahestehendenVereins\“Zentrum\“bedient, der sich selbst als\“Die alternative Gewerkschaft\“bezeichnet und 2009 von Beschäftigten des Stuttgarter Stammwerkes der damalige Daimler AG gegründet wurde. Zentrum ist insbesondere in der Automobilindustrie aktiv, wo die IG Metall trotz ihres Einflusses auf Betriebs- und Aufsichtsräte Werksschließungen und Personalabbau nicht verhindern konnte.
Als gefährlicher als das Zentrum, dessen AfD-Nähe zumindest in der organisierten Arbeitnehmerschaft bekannt ist, erachtet der CGB jedoch Personen, die sich um ein Betriebsratsmandat bewerben ohne ihre AfD-Mitgliedschaft oder Nähe erkennen zu geben. Das Betriebsverfassungsgesetz macht ihnen dies leicht, da eine Betriebsratskandidatur weder eine Gewerkschaftszugehörigkeit voraussetzt noch eine Parteimitgliedschaft offenbart werden muss. Wer dennoch auf einer Gewerkschaftsliste keine Berücksichtigung findet, kann ohne großen Aufwand auf einer eigenen Liste kandidieren. Für eine Listenzulassung in Betrieben mit mehr als 100 Wahlberechtigten bedarf es zwar der Unterstützungsunterschriften von Betriebszugehörigen, die Quote ist jedoch mit 20 Prozent und maximal 50 Unterschriften niedrig. Für Betriebe mit 21 bis 100 Wahlberechtigten reichen bereits zwei Unterstützungsunterschriften und in Betrieben mit bis zu 20 Wahlberechtigten sind keinerlei Stützunterschriften notwendig. Bei den vorgezogenen Betriebsratswahlen bei Porsche im Juli letzten Jahres war es daher für 12 Listen kein Problem, eine Wahlzulassung zu erhalten, von denen sieben jetzt auch im Betriebsrat vertreten sind. Bei den Betriebsratswahlen ist somit Achtsamkeit gegenüber den Listen und Wahlbewerbern geboten. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die AfD, sondern gleichermaßen auch für Linksextremisten, die versuchen, als lautstarke Wortführer gegen rechts über die Einheitsgewerkschaften Einfluss auf die Arbeitnehmerschaft zu gewinnen. Wie gefährlich auch der Linksextremismus ist, hat am 23.12. gerade in Bremen ein Brandanschlag auf ein Fahrzeug eines gastronomischen Betriebes bewiesen, der in einem Bekennerschreiben als Angriff auf die\“Infrastruktur der Faschisten\“bezeichnet wurde sowie ganz aktuell der Brandanschlag auf eine Kabelbrücke des Kraftwerks Berlin Lichterfelde, der zu einem mehrtägigen Stromausfall für 45.000 Haushalte führte und für den sich eine\“Vulkangruppe\“als verantwortlich bekannte.
Der CGB ruft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf, ihre betrieblichen Mitbestimmungsrechte verantwortungsvoll wahrzunehmen, sich an den Betriebsratswahlen zu beteiligen und das Feld nicht den Extremisten zuüberlassen.
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