CER-Richtlinie in Osteuropa 2026: Grenzüberschreitende Compliance durch Background Checks sichern

Hauptteil Während viele westeuropäische Staaten noch an der Umsetzung arbeiten, haben die Länder Mittel- und Osteuropas bei der CER-Richtlinie überraschend die Nase vorn. Die CER-Richtlinie ist 2026 geltendes Recht. Unternehmen, die in mehreren Ländern Mittel- und Osteuropas operieren, stehen vor einer besonderen Komplexität: Drei Länder,drei unterschiedliche Umsetzungsstände, drei verschiedene Detailgrade bei den Screening-Anforderungen.
Slowakei: Das Land hat als eines der ersten EU-Länder die CER-Richtlinie mit dem Gesetz Nr. 367/2024 Slg. (žákon ?. 367/2024 Z. z.) vollständig in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz zeichnet sich durch besonders klare Fristen und eindeutige Anforderungen an die Personalintegrität aus. Für Unternehmen, die als Betreiber kritischer Infrastruktur (Kritická infraštruktúra) eingestuft werden, gelten strenge Vorgaben für Risikobewertungen und Personalprüfungen.
Tschechische Republik: Tschechien hat mit dem Gesetz Nr. 266/2025 Slg. (Zákon ?. 266/2025 Sb.) einen fundamentalen Paradigmenwechsel vollzogen: Der Fokus verschiebt sich vom Schutz physischer „Objekte“ hin zum Schutz kritischer „Dienstleistungen“. Besonders relevant ist, dass die Registrierung kritischer Einrichtungen bis zum 1. März 2026 abgeschlossen sein muss. Die Personalprüfung wird zudem als integraler Bestandteil der Resilienzmaßnahmen verankert.
Polen: Polen arbeitet derzeit an einer Novellierung des NCSSA (National Cybersecurity System Act), die sowohl NIS2- als auch CER-Anforderungen integriert. Hier zeichnet sich ein besonderer Schwerpunkt ab: dieÜberprüfung von Lieferketten und Drittanbietern.
Hinzu kommt: Viele Unternehmen in der Region haben gleichzeitig DACH-Muttergesellschaften oder westeuropäische Partner. Die CER-Compliance muss also nicht nur innerhalb der MOE-Region konsistent sein, sondern auch mit den Anforderungen in Deutschland (über das KRITIS-Dachgesetz) oder Österreich (über NISG 2026) harmonieren.
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Pre-Employment Screening: Umfassende Hintergrundüberprüfungen vor der Einstellung (inkl. Identitätsprüfung, Qualifikationen und Strafregisterauszügen), um die geforderte Personalintegrität nachweisbar abzusichern.
In-Employment Screening: Regelmäßige Verifizierung der Vertrauenswürdigkeit bestehender Mitarbeiter, damit Compliance-Anforderungen auch während der Beschäftigung kontinuierlich erfüllt bleiben.
Third-Party&Contractor Checks: GezielteÜberprüfung externer Mitarbeiter, Auditoren und Dienstleister. Diese Funktion ist besonders kritisch für den von Polen fokussierten Schutz von Lieferketten.
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