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CBAM: Fünf operative Fehler, die Unternehmen teuer zu stehen kommen können

 

Rotterdam, 30. März 2026. Seit dem Start des Echtbetriebs des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) am 1. Januar dieses Jahres stehen importierende Unternehmen bestimmter Güter vor konkreten Umsetzungsproblemen. Die Customs Support Group (CSG), Europas führender unabhängiger Anbieter von Zollabfertigungs- und Handelslösungen, hat in ihrer täglichen Beratungspraxis fünf typische Fehler identifiziert, die zu Mehrkosten, Compliance-Risiken und erheblichem Zusatzaufwand führen können.

CBAM ist ein zentrales Instrument des EU-Green-Deals und soll sicherstellen, dass bestimmte importierte Produkte, wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel, dieselben CO?-Kosten tragen wie in der EU hergestellte Waren. Nach einer dreijährigen Übergangsphase, in der Unternehmen vor allem Berichtsstrukturen aufbauen und Meldeprozesse testen konnten, werden die gemeldeten Emissionen seit dem 1. Januar 2026 verbindlich den eingeführten Waren zugeordnet.

Auf dieser Basis sollten Unternehmen, die jährlich mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren importieren, ihren Antrag auf den Status als zugelassene CBAM-Anmelder möglichst bis zum 31. März 2026 einreichen. Die Zulassung als CBAM-Anmelder stellt sicher, dass Unternehmen CBAM-Waren auch weiterhin ohne Unterbrechung in die EU importieren können. Als zugelassene CBAM-Anmelder müssen Unternehmen ab 2027 CBAM-Zertifikate für die im Vorjahr importierten Waren erwerben und abgeben. Dies hat unmittelbare finanzielle Auswirkungen.

CBAM rückt Zoll- und Finanzprozesse in den Fokus

\“CBAM entwickelt sich von einer reinen Berichtspflicht zu einem operativen Steuerungsinstrument, das tief in Zoll-, Lieferketten- und Finanzprozesse eingreift\“, sagt John Wegman, CEO der Customs Support Group.\“Bei unserer täglichen Arbeit sehen wir fünf typische operative Schwachstellen, an denen Unternehmen jetzt konkret ansetzen sollten.\“

1. Fehlende CBAM-Steuerung und integriertes Datenmanagement

Viele Unternehmen betrachten CBAM als rein technische Meldeaufgabe, doch in der Praxis erfordert CBAM exakt abgestimmte Verantwortlichkeitenüber die Bereiche Zoll, Beschaffung, Nachhaltigkeit und Finanzen hinweg. Ohne klare Zuständigkeiten und integrierte Datenflüsse sind Unternehmen mit uneinheitlicher Berichterstattung, Verzögerungen und einem erhöhten Fehlerrisiko konfrontiert.

2. Unzureichende oder falsche Warenklassifizierung

Die korrekte Zuordnung von Zolltarifnummern ist dafür entscheidend, ob und wie CBAM-Pflichten greifen. Fehler in der Klassifizierung führen zu fehlerhaften Meldungen, Verzögerungen und Mehraufwand. Unternehmen sollten Ursprung, Klassifizierung und CBAM-Pflicht regelmäßig prüfen und aufeinander abstimmen.

3. Versäumnis, rechtzeitig den Status als zugelassener CBAM-Anmelder zu beantragen

Importeure von CBAM-Waren, die den Schwellenwert von 50 Tonnenüberschreiten, sollten den Status als zugelassene CBAM-Anmelder unverzüglich beantragen. Da der 31. März 2026 als wichtiger Stichtag für die Antragstellung gilt, sind Unternehmen, die ihren Antrag bislang noch nicht eingereicht haben, erheblichen Risiken ausgesetzt. In der Praxis kann eine nicht fristgerechte Antragstellung zu Verzögerungen, Strafen oder sogar zu einer vorübergehenden Einfuhrsperre für CBAM-Waren führen – abhängig davon, wie die zuständigen nationalen Behörden anhängige oder verspätete Anträge handhaben.

4. Nichtbeachtung der finanziellen Auswirkungen von CBAM

Viele Unternehmen haben es bisher versäumt, die finanziellen Auswirkungen von CBAM zu quantifizieren. Durch den notwendigen Erwerb von Zertifikaten wird sich CBAM jedoch direkt auf die Importkosten auswirken. Mit der Veröffentlichung von CBAM-Richtwerten und -Benchmarks verfügen Unternehmen bereits über ausreichende Informationen, um ihr Risiko einzuschätzen. Dies zu versäumen, kann zu erheblichen unerwarteten Kosten, Margenverlusten und Preisproblemen führen.

5. Unterschätzung der operativen Folgen und Sanktionen

Fehlerhafte oder unvollständige Meldungen können nicht nur Nacharbeiten und manuelle Korrekturen nach sich ziehen, sondern im schlimmsten Fall auch Geldstrafen in Höhe der im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) festgelegten Beträge. CBAM sollte daher als kontinuierlicher operativer Prozess mit regelmäßigenÜberprüfungen behandelt werden – nicht als einmalige Reportingpflicht.

Praxisbeispiel: Wenn CBAM erst im Reporting auffällt

Wie schnell solche Fehler relevant werden können, zeigt ein typischer Fall aus der Industrie: Ein EU-Importeur von Stahlkomponenten aus einem Drittland tritt in die seit Anfang 2026 laufende definitive Phase ein, ohne die finanziellen Auswirkungen von CBAM bewertet und ohne frühzeitig seine Lieferanten eingebunden zu haben. Bei der Erstellung seiner ersten CBAM-Erklärung fordert der Importeur Emissionsdaten von seinem Lieferanten an. Der Lieferant geht jedoch davon aus, dass die Produkte nicht unter den Geltungsbereich von CBAM fallen, da sie intern als\“Teile\“und nicht als CBAM-relevante Waren klassifiziert sind. Infolgedessen wurden weder vorbereitende Maßnahmen getroffen noch Emissionsdaten erhoben.

Erst in dieser Phase wird deutlich, dass die Waren aufgrund ihrer korrekten zolltariflichen Einstufung tatsächlich unter CBAM fallen. Der Importeur ist gezwungen, auf Standardwerte zurückzugreifen. Dies führt zu deutlich höheren CBAM-Kosten als erwartet und zu einem erheblichen kurzfristigen Abstimmungsaufwand.

\“CBAM ist kein theoretisches Reporting-Projekt, sondern ein operativer Stresstest für Zoll-, Lieferketten- und Datenprozesse\“, so Wegman.\“Nicht die Regeln selbst, sondern ihre Umsetzung entscheidet darüber, ob Unternehmen Risiken beherrschen oder unnötige Kosten tragen.\“

Kostenlose Webinare zur CBAM-Umsetzung

Zur Unterstützung importierender Unternehmen bietet die Customs Support Group regelmäßig kostenlose Webinare an, in denen Expertinnen und Experten praxisnah erläutern, wie Datenstrukturen, Lieferkettenkommunikation und CBAM-Meldungen effizient umgesetzt werden können. Die aktuellen Termine und Inhalte sind unterhttps://www.customssupport.com/resources/webinarsabrufbar.

Posted by on 1. April 2026.

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Categories: Allgemein

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