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Bundesregierung gefährdet unternehmerische Existenz von mittelständischen Erzeugern fortschrittlicher Biokraftstoffe in Deutschland und verliert weiter an politischer Glaubwürdigkeit

 

Berlin, den 10.12.2025. Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote im Verkehr wird weder den klimapolitischen Herausforderungen im Verkehrssektor noch den Erwartungen der heimischen Erzeuger fortschrittlicher erneuerbarer Biokraftstoffe in die Schaffung förderlicher und verlässlicher Rahmenbedingungen gerecht. Obgleich der gestern veröffentlichte Evaluationsbericht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Klimaschutzleistung von erneuerbaren Biokraftstoffen eindrücklich belegt, dass heimisches Biomethan und Bio-LNG, produziert aus Rest- und Abfallstoffen, mit rund 174 Prozent und 163 Prozent die höchsten THG-Emissionseinsparungen unter den erneuerbaren Kraftstoffen gegenüber fossilen Ottokraftstoffen leisten, werden gerade diese verfügbaren erneuerbaren Kraftstoffoptionen im Gesetzentwurf massiv diskriminiert. Die Bundesregierung muss sich daher die Frage gefallen lassen, warum sie mit der kurzfristigen Abschaffung der doppelten Anrechenbarkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Minderungsquote in 2026 die Erzeugervon fortschrittlichem klimafreundlichen Biomethan und Bio-LNG in Deutschland, die für Klimaschutz und Investitionen in heimische Erzeugungskapazitäten sowie die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten stehen, ganz offensichtlich wettbewerblich benachteiligt im Vergleich zu Erzeugern erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und Fahrstrom, bei denen die 3,5-fache bzw. dreifache Anrechenbarkeit auf die THG-Minderungsquote bis 2035 bzw. 2040 erhalten bleibt. Im Ergebnis gefährdet die Bundesregierung mutwillig die Existenzen zahlreicher Mittelständler in der heimischenBioenergiebranche, die in den vergangenen Jahren in die Erzeugung von erneuerbaren fortschrittlichen Biokraftstoffen und biogenen Wasserstoff investiert haben oder weitere Investitionen in die erforderlichen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten planen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung der doppelten Anrechenbarkeit für fortschrittliche Biokraftstoffe in 2026 verstößt gegen die verfassungsrechtlich legitimierten Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit, da die geplante Gesetzesänderung direkt auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen der Marktakteure für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich entwertet.

Wir appellieren eindringlich an die Abgeordneten der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag, die Glaubwürdigkeit politischen Handelns und den verfassungsrechtlich verankerten Vertrauensschutz für die Erzeuger fortschrittlicher Biokraftstoffe in Deutschland zu gewährleisten. Wir fordern deshalb, dass die europarechtlich vorgesehene Möglichkeit der Doppelanrechnung auf die THG-Minderungsquote zumindest im Rahmen einer Übergangsregelung für fortschrittliche Biokraftstoffe, wie Biomethan und Bio-LNG, bis 2030 fortgeführt wird.

Posted by on 10. Dezember 2025.

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Categories: Allgemein

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