IINews



« | »

Black Friday – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

 

Der seit einigen Jahren immer beliebter werdende Black Friday steht wieder kurz bevor. Der Shopping-Tag – auch oft auf mehrere Tage oder gar Wochen ausgedehnt – lockt mit zahlreichen Rabatten und Sonderangeboten. Auf der Suche nach Schnäppchen ist aber Vorsicht geboten, denn Lockangebote, Fake-Shops und Betrugsversuche sind keine Seltenheit. Was es beim Shoppen – vor allem auch im Internet – zu beachten gilt, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Rabatte sind gut, Kontrolle ist besser

Der Black Friday findet immer am Freitag nach dem US-Feiertag Thanksgiving statt und markiert den Auftakt des umsatzstärksten Shopping-Wochenendes des Jahres. In diesem Jahr fällt er auf den 28. November. Mit massiven Rabatten und Sonderaktionen locken Händler sowohl online als auch im stationären Handel Millionen Kundinnen und Kunden an. Die gut klingenden Preisnachlässe ergeben sich manchmal aber nur aus geschickt eingesetzten Pricing-Tools und strategischen Verkaufsmethoden. Wer diese durchschauen will, ist mit einem Blick auf Preisportale gut beraten. Sie bieten detaillierte Preisverläufe der Produkte über Wochen oder Monate hinweg an. So ist auf einen Blick erkennbar, ob der Black-Friday-Preis tatsächlich der niedrigste Preis war oder ob der Preis kurz zuvor angehoben wurde. Darüber hinaus hat die EU mit der sogenannten Omnibus-Richtlinie Rabattaktionen geregelt. Seit 2022 müssen Händler in der EU bei Rabattaktionen, bei denen sie mit einem gestrichenen alten Preiswerben, den niedrigsten Preis des Produkts aus den letzten 30 Tagen angeben. Dies soll die Praxis der kurzfristigen Preisanhebung mit dann folgenden, vermeintlich riesigen Rabatten erschweren.

Vorsicht vor Fake-Shops

Wo viele echte Schnäppchen warten, sind auch Betrüger nicht weit. Sogenannte Fake-Shops im Internet sehen auf den ersten Blick aus wie echte, seriöse Websites. Sie sind teilweise eins-zu-eins-Kopien real existierender Seiten oder diesen täuschend echt nachempfunden. So gewinnen sie mit Hilfe von kopiertenBildern, gefälschten Gütesiegeln und geschickt geklauten Produktinformationen leicht das Vertrauen der potenziellen Kundinnen und Kunden und locken sie in die Klickfalle.\“Fake-Shops sehen den Seiten seriöser Anbieter täuschend ähnlich. Sie dienen jedoch allein dazu, gegen Vorkasse nicht existente Ware zu verkaufen und dabei auch noch Zahlungsdaten oder persönliche Informationen abzugreifen\“, so Sabine Brandl, Rechtsexpertin bei ERGO. Oft bleibt die bestellte Ware aus und das Geld ist nach der Zahlung verschwunden. Auchüber den Preis locken die Kriminellen die Verbraucherinnen und Verbraucher.\“Wenn das Angebot für das neue Smartphone zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das in den meisten Fällen auch\“, erklärt Sabine Brandl. Im Zweifel hilft, Namen und Adresse des Shops im Handelsregister zu überprüfen. Auch Bewertungen in externen Bewertungsportalen können helfen, sich eine Meinung zu bilden. Wenn eine Website kein Impressum hat, ist das ein Indiz für Betrug. Wird für Überweisungen an einen angeblich deutschen Shop eine IBAN angegeben, die nicht mit DE anfängt, ist dies ebenfalls ein Warnzeichen. Fake-Shops verwenden häufig gefälschte Prüfsiegel. Ein Klick auf das Siegel sollte zur Homepage des Ausstellers führen, um die Echtheit des Siegels zu prüfen. Undzu guter Letzt empfiehlt es sich, eine Shopping-Seite sofort zu schließen, sobald ausschließlich Vorkasse als Zahlungsmethode angeboten ist. Oft fällt das erst am Ende des Kaufvorgangs auf, wenn von mehreren Zahlungsmethoden nur noch die Vorkasse verfügbar ist.

So reagieren Betroffene im Ernstfall richtig

Wer schon Geldüberwiesen hat, sollte umgehend Kontakt zu seiner Bank aufnehmen und die Zahlung rückgängig machen.\“Das istüblicherweise innerhalb der ersten Stunden nach dem Kauf noch möglich\“, erklärt die Juristin. Bei einer Lastschrift bleiben Verbrauchern sogar bis zu acht Wochen, um diese zurückbuchen zu lassen. Auch Kreditkartenzahlungen können rückgängig gemacht werden. Oft besteht die Voraussetzung darin, nachweislich zu versuchen, das Geld direkt vom Onlinehändler zurückzuerhalten. Außerdem sollten Nutzer stets sämtliche Belege für den vermeintlichen Kauf sichern und im Zweifel einen Screenshot des Angebots machen. Auch wenn diese Dokumente keine rechtliche Gültigkeit haben, sind sie doch Beweise für Betrug.

Digitale Hilfe bei der Bewertung der Seriosität von Webshops

Es gibt eine einfache Möglichkeit, um gefälschte Online-Shops gleich zu erkennen: den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale. Dort können Verbraucher die URL der fraglichen Website eingeben und mit einem Klick überprüfen, wie seriös diese ist. Der Fakeshop-Finder prüft dabei unter anderem, ob ein Impressum hinterlegt ist, vergleicht die Adresse im Impressum mit der hinterlegten Adresse, die zur Umsatzsteuer-ID gehört und fragt Bewertungen auf Trusted Shops und bei Trustpilot ab:https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 6.318

Posted by on 17. November 2025.

Tags: , , , , , ,

Categories: Allgemein

No Responses Yet

You must be logged in to post a comment.

« | »




Neueste Beiträge


Seiten



fabino - News von Erzeugern und Herstellern von Lebensmitteln, Getränken und Zutaten