Überarbeitete Fachempfehlung zur Fahrzeugbeschaffung / Hinweise von Haushaltsplanung und Bedarfsermittlung bis hin zur Auftragsabwicklung

\“Nach acht Jahren erfolgte eineÜberarbeitung der Fachempfehlung auf den aktuellen Stand der Rechtsnormen. Sie enthält Hinweise für die gesamte Beschaffung über Haushaltsplanung, Bedarfsermittlung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sowie eine rechtssichere und strukturierte Auftragsabwicklung\“, erläutert Jörg Fiebach, stellvertretender Fachausschussvorsitzender und Mitautor. Die Fortschreibung erfolgte durch Nikolai Bodirsky-Pfeiffer, Jörg Fiebach, Günther Pinkenburg, Susann Horn, Stefan Schönberg und Richard Schrank in enger Abstimmung mit dem Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren. Der Fachausschuss ist ein gemeinsames Gremium der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund) und des Deutschen Feuerwehrverbandes.
Die Ausführungen und Betrachtungen des 90-seitigen Dokuments beziehen sich schwerpunktmäßig auf die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, die einen Auftragswert mindestens in Höhe der Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren erreichen. Sie sind im Grundsatz auch übertragbar auf die Beschaffung von weiteren feuerwehrtechnischen Gerätschaften oder Ausrüstungsteilen sowie für die Durchführung von nationalen Vergabeverfahren, insbesondere, wenn diese nach Maßgabe der Unterschwellenvergabeordnung durchgeführt werden.
Ziel der Fachempfehlung ist die Darstellung des einsatzfahrzeugspezifischen Beschaffungsvorganges in Ansehung des EU-Vergaberechts, der den Lesern bei der Umsetzung und Durchführung von Fahrzeug- und Gerätebeschaffungen hilfreich sein soll. Die Publikation berücksichtigt das seit dem 18. April 2016 geltende und in nationales Recht umgesetzte EU-Vergaberecht. Das Dokument ist unter https://www.feuerwehrverband.de/fachliches/publikationen/fachempfehlungen/ online.
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