Baugewerbe zur Rentenreform: Vorreiter bei kapitalgedeckter Vorsorge nicht benachteiligen

\“Die Bundesregierung sollte die Vorschläge der Rentenkommission jetzt schnellstens umsetzen. Uns ist dabei vollkommen bewusst, dass nicht alle Lösungen aus Arbeitgebersicht ideal sind, aus Arbeitnehmersicht ebenso wenig. Aber lange Debatten über einzelne Komponenten würden am Ende nur dazu führen, dass das Zeitfenster für Reformen verpasst wird. Deshalb gilt: Lieber ein guter Kompromiss als gar keine Reform.
Richtig und wichtig ist, in die Altersversorgung nun verpflichtend kapitalgedeckte Elemente einzubauen. Problematisch ist jedoch, dass dieseüber zusätzliche Beiträge finanziert werden sollen. Das Baugewerbe ist hier längst vorangegangen, mit einer eigenen tarifvertraglichen, kapitalgedeckten Altersvorsorge, für die wir als Arbeitgeber ab 2028 bundeseinheitlich 3,2 Prozent zusätzlich zum Bruttolohn aufwenden.
Branchen, die bereits eigene kapitalgedeckte Altersvorsorgesysteme aufgebaut haben, dürfen jetzt nicht dafür bestraft werden, dass sie Vorreiter waren. Unsere Zusatzversorgung gibt es schon seit 1957. Bei den gesetzlichen Regelungen für die neuen kapitalgedeckten Rentenelemente müssen deshalb Anrechnungsmöglichkeiten vorgesehen werden.\“
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