Bankschließfächer oft unzureichend versichert – Hausratversicherung prüfen und anpassen

Grundsätzlich haften Banken für Bankschließfächer meist nur bis zu einer vertraglich festgelegten Höchstsumme – oft im niedrigen fünfstelligen Bereich – und auch nur bei nachweisbarem Verschulden, etwa bei Einbruchdiebstahl. Schäden durch Feuer, Wasser oder Elementarereignisse sind nicht immer abgedeckt. Zudem sind Bargeld, Schmuck, Edelmetalle oder wichtige Dokumente häufig nur eingeschränkt versichert.
Eine individuelle Absicherung kannüber die Hausratversicherung erfolgen. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, Wertsachen in Bankschließfächern explizit in den Versicherungsschutz einzuschließen oder die bestehenden Entschädigungsgrenzen zu erhöhen. Voraussetzung ist meist eine entsprechende Vereinbarung imVersicherungsvertrag sowie eine realistische Wertermittlung der eingelagerten Gegenstände.
\“Wer wertvolle Besitztümer im Bankschließfach aufbewahrt, sollte nicht allein auf den Schutz der Bank vertrauen\“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.\“Eine regelmäßige Überprüfung der Hausratversicherung und eine Anpassung der Versicherungssumme sorgen für mehr Sicherheit und vermeiden finanzielle Risiken im Schadenfall\“, so Jürgen Buck.
Verbraucher wird empfohlen, sowohl den Bankschließfachvertrag als auch die Hausratversicherung genau zu prüfen und sich bei Bedarf beraten zu lassen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Wertgegenstände auch außerhalb der eigenen vier Wände umfassend geschützt sind.
Weitere Informationen zum Thema\“Bankschließfach – Versicherungsschutz überprüfen\“und Hinweise zur Erstellung einer Inventarliste gibt es kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik\“Gratis\“.
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