AUTARK – Nachrangdarlehen – Kündigung und Schadensersatz

Besorgnis erregend sind auch die Antworten des Vorstands der Autark Group AG, Dimitrios Paparas, auf eine Finanztest-Anfrage. Die Antworten sind häufig schwammig und zum Teil absurd (https://www.test.de/Autark-Group-AG-Dubiose-Geschaefte-gehen-weiter-5198728-0/ ).
Doch nicht nur die Autark ist hier in der Pflicht, auch die Finanzberater bzw. die Anlagevermittler müssen haften. Vermittler von Kapitalanlagen sind gesetzlich verpflichtet, im Laufe der Beratungsgespräche ungefragt auf das auch und vor allem bei den Nachrangdarlehen bestehende (und sich zu realisieren scheinende) Totalverlustrisiko hinzuweisen, was jedoch in allen uns bekannten Fällen nicht geschehen ist. Vielmehr wurde diese Form der Anlage stets als ein sicheres Investment dargestellt. Dies führt zur Schadensersatzpflicht der Anlagevermittler. Ein Hinweis auf das Totalverlustrisiko im Zeichnungsschein, der in der Regel erst nach der erfolgten Beratung vorgelegt und unterschrieben wird, reicht dagegen regelmäßig nicht aus (Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. März 2017, III ZR 93/16).
Daher haben die schadensersatzpflichtigen Finanzberater die Anleger so zu stellen, wie sie stehen würden, hätten sie diese Kapitalanlage nicht abgeschlossen. In der Praxis heißt das, dass sie den Anlegern alle geleisteten Zahlungen (inkl. Agio) an die Autark vollständig zu ersetzen haben.
Die Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte unterstützt die geschädigten Anleger kompetent durch einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht bei der Kündigung der Nachrangdarlehen und Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der Autark sowie den Anlagevermittlern bzw. Finanzberatern.
Rechtsanwaltskanzlei
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Hamm
Tel. 02381-4910696
Fax 02381-4910694
info@gs-rechtsanwaelte.de
Categories: Bilder, Politik & Gesellschaft
0 Responses
You must be logged in to post a comment.