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Aufstockung Strukturfonds für Nacht- und Notdienst

 

Über Reformvorschläge für Apotheken wird dieser Tage viel gesprochen und geschrieben. Das Bundesgesundheitsministerium, namentlich Bundesministerin Nina Warken, will in wenigen Tagen entsprechende Eckpunkte dafür vorlegen. Der BVDVA hat bereits im letzten Jahr bei der ersten Reformankündigung eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet undPosition bezogen.

Vergütung steht im Mittelpunkt

Ein Kernpunkt der Diskussion ist die Vergütung. Die finanzielle Situation in den Apotheken spitzt sich weiter zu. Das hat wie in anderen Bereichen der Wirtschaft mit einer Reihe von Faktoren zu tun. Um die steigenden Kosten abzufangen, reicht aber aus BVDVA-Sicht die geplante Fixum-Erhöhung allein nicht aus. Sie kann auch nicht das geplante Abschmelzen der relativen Vergütung als zweite Komponente der Preisbildung ausgleichen. Die verschlechterte wirtschaftliche Situation der Apotheken führt ohnehin schon zu einer allgemeinen Abwertung der Kreditwürdigkeit, die gepaart mit dem gestiegenen Zinsniveau dazu führt, dassdie Kosten für die notwendige Vorfinanzierung von hochpreisigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV mehr als die bestehende Marge aufzehrt.

Starke Schultern stützen die Schwachen

Um hier signifikant Abhilfe zu schaffen, plädieren wir für eine signifikante Anhebung der Nacht- und Notdienstpauschale. Diese käme direkt den Apotheken, die sie am dringendsten brauchen, zugute. Das aktuelle Volumen des Strukturfonds deckt eine Erstattung für einen vollen Nacht- und Notdienst in Höhe von 556 €.

Der BVDVA schlägt vor, das Fondsvolumen zu verdoppeln und damit auch die Pauschale. Jede im deutschen Markt tätige Apotheke, die verschreibungspflichtige Arzneimittel abgibt, zahlt zusätzlich zu den aktuellen 21 Cent weitere 21 Cent ein. Damit kommt das Prinzip zum Tragen, dass Apotheken, die stark aufgestellt sind und viele Medikamente abgeben, diejenigen unterstützen, die weniger Umsatz haben und zudem viele Nacht- und Notdienste leisten müssen, weil sie in weniger dicht besiedelten Regionen des Landes beheimatet sind.

Heinrich Meyer, Vorsitzender des BVDVA und Inhaber von Sanicare:

\“Als BVDVA setzen wir uns für eine Modernisierung der Arzneimittelversorgung ein, die eine Vereinbarkeit zwischen einer effizienten Regelversorgung und einer Sicherstellung der Gemeinwohlpflichten herstellt. Mit dem Nacht- und Notdienstfonds gibt es dafür ein geeignetes Instrument, das aber auch eine ausreichende Vergütung sicherstellen und deshalb verstärkt werden muss. Diese Mechanik hilft, die knappen Ressourcen dort verstärkt einzusetzen, wo sie am nötigsten gebraucht werden.\“

Lösungsorientiertes Denken und Handeln

Im gemeinsamen Bemühen um wirksame Lösungen sollten wir uns nicht vom Wesentlichen ablenken lassen. Es hilft in einer konstruktiv geführten Debatte nicht, Probleme in etablierten Versorgungsstrukturen zu konstruieren und dafür Scheinlösungen vorzuschlagen, die nichts als zusätzliche Bürokratie bringen und damit selbstverständlich nicht zu dringend erforderlichen Kostenbegrenzungen beitragen.

PM aufBVDVA.de

Posted by on 15. September 2025.

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Categories: Allgemein

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