ARAG Recht schnell…

Wer seine Wohnung untervermietet, darf damit keinen Gewinn machen. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, der entschied, dass im konkreten Fall der Mieter durch die Gewinnerzielung und die fehlende Erlaubnis seine mietvertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt habe. Einen Anspruch auf Untervermietungserlaubnis habe er nicht gehabt, weil er mit der Untervermietung Einnahmen erzielte, die seine eigenen wohnungsbezogenen Kosten deutlichüberstiegen (Az.: VIII ZR 228/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des BGH.
+++ Video vom Auto ist Beweismittel +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Filmsequenzen aus der Rundumkamera eines geparkten Autos zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls verwertet werden können. Bei der Abwägung zwischen dem Beweisinteresse des Unfallverursachers und dem Datenschutzinteresse des Unfallgegners überwiegt laut Landgericht Frankenthal das Beweisinteresse. Die Aufzeichnung der im Fahrzeug verbauten Kamera durfte daher verwertet werden (Az.: 5 O 4/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des LG Frankenthal.
+++ Ersatz für gestrichenen Flug +++
Am Tag des Abflugs erfuhren Reisende, dass ihr Flug aus dem Iran gestrichen wurde und erhielten die Auskunft, dass es keinen Ersatzflug gäbe. Die Reisenden organisierten daher selbst Ersatzflüge und verlangten die Kosten von rund 15.000 Euro von der Airline zurück. Mit Erfolg. Laut ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt zu ihren Gunsten, da es als nachgewiesen angesehen wurde, dass die Betroffenen die Auskunft erhalten hatten, sich selber kümmern zu müssen (Az.: 16 U 89/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des OLG Frankfurt.
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Categories: Allgemein
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