AG München: ADAC zahlt Vergleich aus Reisekrankenversicherung

Die Versicherungsnehmerin verfügte über eine Auslandsreisekrankenversicherung beim ADAC. Mit ihrer Familie verreiste sie nach Australien. Dort wurde schließlich eine Erkrankung des Kindes festgestellt, die im Krankenhaus behandelt werden musste.
Zunächst Leistungsablehnung
Da sieüber eine Auslandsreisekrankenversicherung verfügte, machte sich die Versicherungsnehmerin zunächst keine Sorgen und reichte die Rechnungen und Arztberichte beim ADAC ein. Umso erstaunter war sie, als die Kosten nicht erstattet wurden.
Mandatierung von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Die Versicherungsnehmerin wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Nachdem die Versicherung eine außergerichtliche Einigung abgelehnt hat, haben L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Klage vor dem Amtsgericht München eingereicht.
Klageverfahren vor dem Amtsgericht München
Das Gericht unterbreitete den Parteien in der mündlichen Verhandlung einen Vergleichsvorschlag, der eine Zahlung in Höhe von einem Drittel der Forderung an die Versicherungsnehmerin zur Abgeltung des Versicherungsfalls vorsieht. Da sie ein langwieriges Klageverfahren vermeiden wollte und zugleich nicht klar war, ob die Erkrankung nicht aufeine Vorerkrankung zurückzuführen war, war unsere Mandantschaft damit vollauf zufrieden.
„Wir freuen uns, dass das Verfahren erfolgreich beendet werden konnte und unsere Mandantschaft einen Teil der Forderungen erhalten hat. Wir als Rechtsanwälte von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft sind überzeugt davon, dass es sich lohnen kann, wenn Leistungsablehnungen von Fachanwälten geprüft werden,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.
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