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Abgabe von Medizinal-Cannabisüber Versandapotheken muss zulässig bleiben

 

Mit der geplanten Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw51-de-cannabis-1129260) soll der Versandweg für diese Arzneien ausgeschlossen werden. Für Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer beim bevh, hat das nichts mit tatsachenbasierter Politik zutun:

\“Sollte der Bundestag das Verbot der Abgabe von rezeptpflichtigem Medizinal-Cannabis durch Versandapotheken beschließen, ist dies eine rein politische Entscheidung. Sie ist sachlich unbegründet und allein Ausdruck eines obskuren Generalverdachts gegenüber der seit mehr als 20 Jahren zuverlässig und sicher arbeitenden Branche der Versandapotheken. Sie zeigt, dass diese Regierung zwar Fortschritt – nämlich Digitalisierung – predigt, aber tatsächlich Rückschritt – ein Zurück in die angeblich gute, heile, alte Welt – serviert.\“

Pressekontakt:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Frank Düssler
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Mobil: 0162 2525268
frank.duessler@bevh.org

Original-Content von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh),übermittelt durch news aktuell

Posted by on 18. Dezember 2025.

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Categories: Allgemein

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