452 900 untergebrachte wohnungslose Personen Ende Januar 2026 in Deutschland

– Untergebrachte Wohnungslose im Schnitt 31 Jahre alt und mehrheitlich männlich
– Mehr als ein Viertel der Personen sind ukrainische Staatsangehörige
– Nach Haushalts- und Familienkonstellation bilden Alleinstehende mit 35 % die größte Gruppe unter den untergebrachten Wohnungslosen
Zum Stichtag 31. Januar 2026 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 452 900 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verringerte sich die Zahl damit gegenüber dem Vorjahr um 5 % oder 21 800 Personen (2025: 474 700).
Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die zum Stichtag 31. Januar beispielsweise inüberlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose Personen, die auf der Straße leben, sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht berücksichtigt. Sie sind aber Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen alle zwei Jahre durchführt.
128 900 untergebrachte Personen stammten aus der Ukraine
Insgesamt hatten 85 % oder 395 700 der gemeldeten Personen keine deutsche Staatsangehörigkeit. Mehr als ein Viertel (28 %) aller untergebrachten Wohnungslosen waren Ukrainerinnen und Ukrainer. Ihre Zahl verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 6 % oder 8 900 auf 128 900 Personen, dennoch blieben ukrainische Staatsangehörige die größte Gruppe innerhalb der Statistik.Lediglich 67 200 oder 15 % der untergebrachten Wohnungslosen hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Zahl war um 2 % oder 1 600 Personen höher als im Vorjahr.
Untergebrachte Wohnungslose waren zu 41 % unter 25 Jahre und mehrheitlich Männer
Die zum Stichtag 31. Januar untergebrachte Wohnungslosen waren vergleichsweise jung: 41 % von ihnen waren jünger als 25 Jahre, 39 % waren zwischen 25 und 50 Jahre alt und 19 % waren 50 Jahre und älter. Das Durchschnittsalter lag bei 31 Jahren. Rund 57 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und rund 42 % Frauen.
Alleinstehende und Paare mit Kindern am häufigsten untergebracht
Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushalts- beziehungsweise Familienkonstellationen untergebracht. Alleinstehende Personen bildeten mit 158 700 Personen (35 %) die größte Gruppe. Fast ebenso viele Personen (33 % oder 151 300) waren in Paarhaushalten mit Kindern, 17 % oder 76 000 Personen in Alleinerziehenden-Haushalten, 7 % oder 31 400 Personen in sonstigen Mehrpersonenhaushalten und 4 % beziehungsweise 17 300 Personen in Paarhaushalten ohne Kinder untergebracht. Bei 18 200 Personen (4 %) war der Haushaltstyp unbekannt.
104 700 untergebrachte wohnungslose Personen in Nordrhein-Westfalen
Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 104 700 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 90 800 Personen und Berlin mit 57 600 Personen.
Methodische Hinweise:
Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag 31. Januar Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert war.
Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum (in der Regel Privatwohnungen) untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.
Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (zum Beispiel Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie weiterhin untergebracht werden, etwa weil sie keinen Mietvertrag haben.
Personen, die eine Aufenthaltserlaubnisüber das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik berücksichtigt, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen.
Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die bei Privatpersonen unterkommen, sowie Wohnungslose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, Suchtkliniken oderbetreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht in der Statistik erfasst. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22971) verfügbar. Ausführliche methodische Hinweise bietet der Qualitätsbericht.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
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