351.000 Euro weniger nach Prüfanzeige / Wie viele Falschabrechnungen bleiben unentdeckt?

Über 500.000 EUR für den gut zweimonatigen Aufenthalt eines Patienten, der aufgrund einer Aortendissektion einen hypovolämischen Schock erlitten hatte -\“trotz intensivmedizinischer Komplexbehandlung erschien uns das sehr viel\“, so der Kostenmanager,\“und die Mengenangaben bei den Zusatzentgelten für das Blutgerinnungsmedikament waren auch auffällig.\“
Innerhalb weniger Tage nach dem Gutachtenauftrag an den MD ging dann eine Rechnungskorrektur der Klinik ein: Aus ursprünglich 507.568,10 EUR waren jetzt 156.397,56 EUR geworden. Retaxierung: 351.170,54 EUR. Ein sehr anschauliches Beispiel dafür, dass Abrechnungsprüfung nicht\“nice to have\“ist, sondern dringend erforderlich, um die Ausgaben im stationären Sektor nicht ins Unermessliche steigen zu lassen. Wenn Krankenkassen Rechnungen weitgehend ungeprüft bezahlen müssen, so wie es derzeit aufgrund der Prüfquoten der Fall ist, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Falschabrechnungen unentdeckt bleiben, erheblich. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob Krankenhäuser absichtlich oder versehentlich falsch abrechnen. Den Schaden trägt in jedem Fall die Solidargemeinschaft. Das Geld fehlt für wichtige medizinische Behandlungen, die Zusatzbeiträge steigen.\“Bei den derzeitigen Prüfmöglichkeiten überlassen wir es de facto dem Zufall, ob Falschabrechnungen aufgedeckt werden\“, empört sich casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe.
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