130. DeutscherÄrztetag / Suchtmedizin stärken, Stigmatisierung abbauen

\“Wenn wir heuteüber Suchtmittelkonsum und Abhängigkeitserkrankungen diskutieren, sprechen wir nicht über ein Randphänomen, sondern über ein Thema von großer Relevanz – für unsere ärztliche Tätigkeit ebenso wie für unsere Gesellschaft\“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt in seiner Einführung in das Thema. Grundlage der Diskussion bildeten Vorträge des Bundesdrogenbeauftragten Prof. Dr. Hendrik Streeck, Dr. Katharina Schoett, Ärztliche Direktorin der Klinik für Suchtmedizin am Ökumenischen Hainich Klinikum Mühlhausen, sowie Prof. Dr. Norbert Scherbaum, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen.
DerÄrztetag kritisierte insbesondere, dass wirksame verhältnispräventive Maßnahmen bei legalen Suchtmitteln wie Alkohol sowie Tabak- und Nikotinprodukten in Deutschland weiterhin nicht konsequent umgesetzt werden und die Politik hinter ihren Möglichkeiten bleibt. Notwendig seien umfassende Maßnahmen zur Stärkung der Nikotinkontrolle. Dazu zählten unter anderem ein vollständiges Werbeverbot, deutliche Steuererhöhungen, die Einführung neutraler Verpackungen sowie ein Verbot von Aromastoffen in E-Zigaretten. Auch der Verkauf über Automaten und im Online-Handel solle untersagt werden. Notwendig sei es darüber hinaus, das\“begleitete Trinken\“, also den Alkoholkonsum von Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren, abzuschaffen und das Mindestalter für Kauf und Konsum von Alkohol auf 18 Jahre zu erhöhen.
DieÄrzteschaft kritisierte die vielerorts unzureichend finanzierten und schlecht mit der medizinischen Versorgung verzahnten Strukturen der Suchthilfe. Besonders problematisch sei auch die weiterhin bestehende Stigmatisierung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen. Schuldzuweisungen und gesellschaftliche Ausgrenzung führten häufig dazu, dass Betroffene notwendige Hilfe zu spät oder gar nicht in Anspruch nähmen.
Handlungsbedarf sieht derÄrztetag auch beim Umgang mit Medizinal-Cannabis. So begrüßte er zwar die im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit. Allerdings reichten die vorgesehenen Regelungen nicht aus, um den besonderen Risiken von Medizinal-Cannabis im Therapieverlauf gerecht zu werden. Notwendig sei im Rahmen der Behandlung mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken unter anderem ein persönlicher Patienten-Arzt-Kontakt mindestens einmal pro Quartal.
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